„Tatort Internet“: RTL II beruft sich auf Persönlichkeitsrechte

Berlin (dpa). Aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte eines mutmaßlichen Kinderschänders hat der Münchner Privatsender RTL II die Caritas nicht über die Internet-Aktivitäten eines Heimleiters informiert.

„In diesem Fall liegt kein Straftatbestand vor“, sagte eine Sendersprecherin am Montag. „Mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen durften weder Sender noch Produktion Informationen an den Arbeitgeber weitergeben.“

Der Leiter eines „Kinderdorfs“ in Würzburg wollte nachErmittlungen der RTL-II-Sendung „Tatort Internet - Schützt endlichunsere Kinder“ über das Internet mit einer 13-Jährigen anbandeln undging dabei dem Fernsehteam in die Falle. Die Träger des Heimskritisierten die Macher der Sendung, weil die Redaktion mit denschweren Vorwürfen gegen den Heimleiter fünf Monate lang bis zurAusstrahlung der Sendung gewartet habe.

„Sofortiges Eingreifen istuns wichtig, um Gefährdungen für Kinder oder Jugendlicheauszuschließen“, hieß es in einer Stellungnahme am Wochenende.Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den 61 Jahre alten Leiter des „Goldenen Kinderdorfs“ in Würzburg ein. Der Mann ist seit der Sendung und der darauf folgenden Entlassung spurlos verschwunden.

Seine Kontaktaufnahme und ein Treffen mit der Jugendlichen wurden von „Tatort Internet“ am vergangenen Montag dokumentiert.Die wegen ihrer reißerischen Aufmachung umstrittene Sendung wurde von Stephanie zu Guttenberg, Frau von Verteidigungsminister Karl- Theodor zu Guttenberg, in der ersten Ausgabe als Präsentatorin unterstützt.

Mittlerweile prüft die Medienaufsicht, ob bei der Sendung die Regeln des Jugendschutzes eingehalten und Persönlichkeitsrechte von Opfern und mutmaßlichen Tätern berührt worden seien.

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