Bahn zerrt Lokführer wieder vor die Gerichte

Ministerium fordert die Streithähne auf, rasch an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Berlin. Wie sich die Ereignisse gleichen: Zuletzt im August hatte das Arbeitsgericht Nürnberg damals geplante Streiks der Lokführer untersagt. Kurz darauf kam es zur Aufnahme der inzwischen geplatzten Tarifverhandlungen. Jetzt sind die Arbeitsrichter in Chemnitz am Zuge, denn die Deutsche Bahn vermutet, dass Ostdeutschland am Freitag ein Streikschwerpunkt werden soll.

Nicht mitteilen wollte die Bahn aus Taktikgründen gestern, ob noch an anderen Gerichten Anträge gestellt wurden oder werden. Die Anträge auf einstweilige Verfügungen wurden laut Gericht von den Bahntöchtern DB Regio AG, DB RegioNetz Verkehrs GmbH sowie dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister Gestellt. Im August hatte das gericht in Chemnitz bereits in zwei Eilverfahren Streiks bei der DB Regio AG und der DB RegioNetz Verkehrs GmbH verboten.

Ein GDL-Sprecher sagte, die Bahn scheine bei der Taktik zu bleiben, "die GDL weiter vor Gericht zerren zu wollen". Die Gewerkschaft gehe aber davon aus, dass eine befristete Arbeitskampfmaßnahme rechtmäßig sei. Um dem Konzern juristische Schritte zu erschweren, hatte die GDL so genannte Schutzschriften an 121 Arbeitsgerichte geschickt. Zudem zielte die GDL mit der Ankündigung des Streiks vier Tage im Voraus darauf, das Argument einer Eilbedürftigkeit zu entkräften.

Verkehrsminister Tiefensee forderte eine möglichst rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch. "Ich appelliere eindringlich an die Tarifparteien, den Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen." Bedacht werden müssten auch die volkswirtschaftlichen Folgen des Streiks.

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