Entwurf: Bis zu fünf Jahre Haft bei Spielmanipulation
Berlin (dpa) - Sportlern, Trainern und Schiedsrichtern sollen künftig bei Wettbetrug und Spielmanipulation Haftstrafen von bis zu drei Jahren drohen - in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahre.
Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hervor, der am 6. April vom Kabinett beschlossen werden soll. Darin wird darauf verwiesen, dass bisher eine strafrechtliche Verfolgung von Sportwettbetrug nach geltendem Recht „nur unzureichend möglich“ sei. Mit dem Gesetzentwurf sollen nun die Lücken geschlossen werden.
Geplant ist die Einführung der Straftatbestände des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben, wie aus dem Entwurf hervorgeht, der den Dortmunder „Ruhr Nachrichten“ (Mittwoch) sowie der Deutschen Presse-Agentur vorlag: „Sportwettbetrug und Manipulationen von berufssportlichen Wettbewerben beeinträchtigen die Integrität des Sports und schädigen in betrügerischer Weise das Vermögen anderer“, heißt es.