Haus während Gewährleistungsfrist auf Mängel prüfen

Berlin (dpa/tmn) - Bauherren sollten ihr Haus vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfristen auf Baumängel untersuchen. Probleme könnten auch nach Jahren noch auftreten, erklärt der Verband Privater Bauherren in Berlin.

Daher sei es sinnvoll, mit einem Bausachverständigen zu schauen, ob Mängel am Haus entstanden sind. Die Gewährleistungsfrist betrage für private Bauherren fünf Jahre, erklärte der Verband. Innerhalb dieser Zeit müsse das Bauunternehmen die Schäden auf eigene Kosten beseitigen. Stichtag für die Frist ist der Zeitpunkt der förmlichen Bauabnahme. Ab diesem Tag läuft die Gewährleistung.

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