Sparplan auf Namen der Kinder laufen lassen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Eltern sollten einen Sparplan für den Nachwuchs auf den Namen ihres Kindes laufen lassen. Dann seien die Konditionen häufig besonders günstig, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften.

Viele Anbieter gewähren Zuschüsse oder verzichten auf die jährliche Depotgebühr, wenn der Sparplan auf den Namen des Kindes ausgeschrieben wird. Zusätzlich können Kinder ihren eigenen Sparerpauschbetrag nutzen. So spart die ganze Familie Steuern.

Wenn der Betrag von 801 Euro pro Jahr nicht überschritten wird, fallen auf Einkünfte aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen keine Steuern an. Jedoch sollten Eltern oder Großeltern eine Vollmacht über das Depot erhalten, damit sie weiter über die Verwendung des Geldes mitentscheiden können.

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