Tücken am Arbeitsplatz Bei Abfindung nicht vor geltender Kündigungsfrist gehen

Berlin (dpa/tmn) - Ein Arbeitgeber muss Stellen einsparen und bietet allen Mitarbeitern Abfindungen an, wenn sie gehen: Wichtig ist hierbei, nicht vor der geltenden Kündigungsfrist zu gehen, wenn man die Abfindung annimmt.

Tücken am Arbeitsplatz: Bei Abfindung nicht vor geltender Kündigungsfrist gehen
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Darauf weist Hans-Georg Meier hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin.

Das könne unter Umständen eine Sperrzeit oder Kürzung beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen. Denn Arbeitnehmer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, nichts dazu beizutragen, dass sie ihren Job verlieren. Wenn man die Firma vor der geltenden Kündigungsfrist verlässt und vorzeitig ausscheidet, liegt die Vermutung nahe, dass man selbst etwas zum Verlust des Arbeitsplatzes beigetragen hat.

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