Streit über Umgang mit Steuerhinterziehern

Berlin (dpa) - Die Regierungspläne für eine härtere Gangart bei geständigen Steuersündern sind im Bundestag umstritten. Die Opposition monierte bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs, das Vorhaben der Bundesregierung gehe nicht weit genug.

Selbst CDU und CSU schlossen Nachbesserungen nicht aus.

Grundsätzlich sollen Steuerbetrüger bei einer Selbstanzeige nicht mehr so einfach ohne Strafe davonkommen wie bisher. Nach dem Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bleiben sie nur noch dann straffrei, wenn sie ihre Schwarzgeld-Geschäfte umfassend offenlegen. Eine Teil-Selbstanzeige, mit der sich der Betroffene - je nach Entdeckungsrisiko - nur scheibchenweise belastet, würde in dem Moment hinfällig, in dem weiteres Schwarzgeld auftaucht. Bislang musste ein Steuerhinterzieher in diesem Fall nur für diesen neu entdeckten Teil eine Strafe fürchten.

Innerhalb der Koalition ist jedoch umstritten, ob Steuersünder mit einem speziellen Strafzins rechnen müssen. Bislang kommen sie mit dem üblichen Nachzahlungszins von sechs Prozent davon. In Schäubles Entwurf ist kein Strafzins vorgesehen. Aber Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) und der CDU-Finanzexperte Manfred Kolbe sagten zu, dass eine entsprechende Regelung geprüft werde. Der FDP- Abgeordnete Daniel Volk äußerte hingegen erhebliche Bedenken.

Die Opposition bezeichnete unterdessen das gesamte Gesetzesvorhaben als halbherzig und mutlos. SPD und Linke forderten die komplette Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige, was Schwarz-Gelb allerdings ablehnt.

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