Kommission Renten: Reformvorschläge ohne jeden Mut

Berlin · Die Rentenkommission regt die Fortschreibung von Haltelinien an. Beamte bleiben bei der gesetzlichen Rente weiter außen vor.

 Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) präsentiert die Empfehlungen der Rentenkommission.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) präsentiert die Empfehlungen der Rentenkommission.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Bei der gesetzlichen Rente soll es auch in Zukunft einen doppelte Haltelinie geben, um Beitragszahlern und Ruheständlern gerecht zu werden. Das empfiehlt eine von der großen Koalition eingesetzte Expertenkommission in ihrem Abschlussbericht, der am Freitag veröffentlicht wurde. Grundlegende Reformen werden darin nicht angeregt. Die wichtigsten Daten und Fakten im Überblick.

Die Kommission

Geleitet wurde das zehnköpfige Gremium von der ehemaligen Arbeitsstaatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) sowie dem Ex-Parlamentarier und Sozialfachmann Karl Schiewerling (CDU). Zu den weiteren Mitgliedern gehörten Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Wissenschaft.

Auftrag

Laut Koalitionsvertrag sollte sich die vor zwei Jahren gegründete Kommissionen mit der „nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung“ beschäftigen. Die Zahl der Rentner verschiebt sich längerfristig zulasten der Jüngeren, also der Beitragszahler.

Haltelinie

Die Kommission empfiehlt gesetzliche Haltelinien sowohl beim Beitrag als auch beim Rentenniveau über das Jahr 2025 hinaus. Für die Zeit bis dahin hatten Union und SPD bereits festgelegt, dass das Rentenniveau 48 Prozent nicht unterschreiten und der Rentenbeitrag 20 Prozent vom Bruttolohn nicht überschreiten darf. Gegenwärtig sind es gut 48 beziehungsweise 18,6 Prozent. Die Vergleichswerte für die Zeit nach 2025 sollen sich beim Rentenniveau in einem Korridor zwischen 44 und 49 Prozent und beim Beitrag zwischen 20 und 24 Prozent bewegen dürfen.

Altersgrenze

Nach geltendem Recht wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre erhöht. Komplett erreicht wird das 2031, wenn die im Jahr 1964 Geborenen in Rente gehen. Vor einem Vorschlag zur weiteren Anhebung des Rentenalters scheute die Kommission zurück. Stattdessen regte sie die Einrichtung eines „Alterssicherungsbeirats“ an, der 2026 darüber befinden soll.

Versicherte

Eine Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherung auf Beamte schlug die Kommission nicht vor. Als Argument wurde eine dann doppelte Belastung öffentlicher Arbeitgeber genannt. Neben der Zahlung der bestehenden Pensionen müssten sie auch noch in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.

Privatvorsorge

Die private und betriebliche Vorsorge soll attraktiver werden. Dabei stellten die Experten auch Überlegungen für eine verpflichtende Lösung an. In diesem Falle sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch wie schon bei der gesetzlichen Rentenversicherung je zur Hälfte dafür aufkommen, so die Idee. Warum es dann überhaupt noch eine separate Vorsorge bräuchte, anstatt sie in die Rentenversicherung zu integrieren, will sich allerdings nicht erschließen.

Reaktionen

Sozialminister Heil will nach eigenen Worten noch in dieser Wahlperiode einen Teil der Empfehlung per Gesetz verankern. Welche genau, ließ er offen. Denkbar wäre eine Fortschreibung der doppelten Haltelinie, wobei die SPD aber immer ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent stark gemacht hat. Im Arbeitgeberlager zeigte man sich zufrieden, dass keine Leistungsausweitungen vorgeschlagen wurden, derweil Gewerkschaften und Sozialverbände genau dies kritisierten. So hatte etwa der DGB immer ein Rentenniveau von 50 Prozent gefordert, die Linke sogar 53 Prozent.

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