Kommission : Renten: Reformvorschläge ohne jeden Mut
Berlin Die Rentenkommission regt die Fortschreibung von Haltelinien an. Beamte bleiben bei der gesetzlichen Rente weiter außen vor.
Bei der gesetzlichen Rente soll es auch in Zukunft einen doppelte Haltelinie geben, um Beitragszahlern und Ruheständlern gerecht zu werden. Das empfiehlt eine von der großen Koalition eingesetzte Expertenkommission in ihrem Abschlussbericht, der am Freitag veröffentlicht wurde. Grundlegende Reformen werden darin nicht angeregt. Die wichtigsten Daten und Fakten im Überblick.
Die Kommission
Geleitet wurde das zehnköpfige Gremium von der ehemaligen Arbeitsstaatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) sowie dem Ex-Parlamentarier und Sozialfachmann Karl Schiewerling (CDU). Zu den weiteren Mitgliedern gehörten Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Wissenschaft.
Auftrag
Laut Koalitionsvertrag sollte sich die vor zwei Jahren gegründete Kommissionen mit der „nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung“ beschäftigen. Die Zahl der Rentner verschiebt sich längerfristig zulasten der Jüngeren, also der Beitragszahler.
Haltelinie
Die Kommission empfiehlt gesetzliche Haltelinien sowohl beim Beitrag als auch beim Rentenniveau über das Jahr 2025 hinaus. Für die Zeit bis dahin hatten Union und SPD bereits festgelegt, dass das Rentenniveau 48 Prozent nicht unterschreiten und der Rentenbeitrag 20 Prozent vom Bruttolohn nicht überschreiten darf. Gegenwärtig sind es gut 48 beziehungsweise 18,6 Prozent. Die Vergleichswerte für die Zeit nach 2025 sollen sich beim Rentenniveau in einem Korridor zwischen 44 und 49 Prozent und beim Beitrag zwischen 20 und 24 Prozent bewegen dürfen.
Altersgrenze
Nach geltendem Recht wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre erhöht. Komplett erreicht wird das 2031, wenn die im Jahr 1964 Geborenen in Rente gehen. Vor einem Vorschlag zur weiteren Anhebung des Rentenalters scheute die Kommission zurück. Stattdessen regte sie die Einrichtung eines „Alterssicherungsbeirats“ an, der 2026 darüber befinden soll.