Teurer Bevölkerungsschwund : Regierung verteidigt Volkszählung vor Verfassungsgericht
Karlsruhe (dpa) - Das verantwortliche Bundesinnenministerium hat die als zu ungenau kritisierte Volkszählung von 2011 vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. „Aus Sicht der Bundesregierung war der Zensus 2011 erfolgreich und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, sagte Staatssekretär Klaus Vitt.
In einem freien Land könne die Einwohnerzahl nie ganz exakt ermittelt werden. Es sei immer nur eine Annäherung möglich. Dafür sei das beste damals verfügbare Verfahren genutzt worden.
Bei dem Zensus wurde erstmals nur ein kleinerer Teil der Bürger befragt. In erster Linie nutzten die Statistiker vorliegende Meldedaten. Dagegen klagen die Stadtstaaten Berlin und Hamburg, die sich benachteiligt sehen. Ihre Einwohnerzahlen waren deutlich nach unten korrigiert worden. Deshalb büßen sie viele Millionen Euro im Länderfinanzausgleich ein. (Az. 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15)
Seit der Wiedervereinigung waren die Einwohnerzahlen immer nur fortgeschrieben worden. Der Zensus brachte nach der langen Zeit einige Überraschungen. Zentrales Ergebnis war, dass in Deutschland gut 1,5 Millionen Menschen weniger leben als angenommen. Aus Sicht der Kläger tragen die großen Städte die Hauptlast, weil die Statistiker die Meldedaten hier mit einem anderen Verfahren bereinigt haben als in den kleinen Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern.