Hass ggeen Helene Fischer : Bundesweit Anschläge angedroht - Prozess gegen mutmaßliche Rechtsextremisten in Berlin
Berlin Es ist eine Bombendrohung eingegangen“, sagt der Richter im Saal 700 des Berliner Landgerichts. Erst vor wenigen Minuten hat er den Prozess gegen einen Mann eröffnet, der bundesweit Sprengstoffanschläge angekündigt haben soll.
In einer Vielzahl von Mails soll ein 32-Jähriger bundesweit Sprengstoffanschläge in Gerichten, Bahnhöfen, Behörden und Einrichtungen sowie die Erschießung von Menschen angedroht haben. Am Dienstag begann der Prozess am Landgericht der Hauptstadt gegen den mutmaßlichen Rechtsextremisten aus Schleswig-Holstein - musste kurz nach der Eröffnung aber wegen einer Bombendrohung unterbrochen werden.
Die von Dezember 2018 bis April 2019 verschickten Schreiben waren laut Anklage zum großen Teil mit „NationalSozialistische Offensive“ unterzeichnet. Drohschreiben gingen laut Anklage auch an Mitglieder des Bundestages, Polizeieinrichtungen, Finanzämter und Medien und mehrfach gegen die Sängerin Helene Fischer. Angeklagt sind 107 Taten. Demnach hat der Mann Gewalttaten gegen die öffentliche Ordnung geplant.
Prozess wegen Bombendrohung unterbrochen
Der Prozess wurde dann kurz nach Beginn wegen der Bombendrohung gegen das Gericht unterbrochen. Das mit „Heil Hitler“ endende Drohfax habe einen direkten Bezug zu dem Prozess, sagte eine Gerichtssprecherin. Nach einer Überprüfung wurde Entwarnung gegeben, erst mit mehr als einstündiger Verspätung konnte die Anklage verlesen werden. In einem am Abend zuvor eingegangenen, anderen Fax eines mutmaßlich rechtsextremen Verfassers sei ein Freispruch für den Angeklagten verlangt worden.
Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) verurteilte die Bombendrohungen „wegen des Strafverfahrens gegen einen Neonazi“. Die Justiz lasse sich nicht von Drohungen „rechter Hater“ einschüchtern.
In der Anklage heißt es, der mutmaßliche Täter habe seinen Hass gegen Menschen und das kapitalistische System ausleben wollen, das „abgeschafft gehöre“, wie es in einem der Schreiben stehe. Der Mann, der seinen Beruf im Gericht nicht angeben wollte, habe die Bevölkerung verunsichern und zugleich öffentliche Aufmerksamkeit erlangen wollen. Dies sei ihm zunehmend immer weniger gelungen, hieß es.