Interview : CDU-Innenexperte: „Gefahrenpotenzial bei IS-Rückkehrer im Einzelfall hoch“
Berlin Bei IS-Rückkehrern sei Vorsicht angesagt, sagt Armin Schuster (CDU). Vor einer Wiedereinreise nach Deutschland müsse die Strafverfolgung sichergestellt sein.
Der CDU-Innenexperte und Unions-Obmann im Innenausschuss des Bundestages, Armin Schuster, warnt: Das Gefahrenpotential, das von IS-Rückkehrern ausgeht, könnte nach wie vor hoch sein. Vor einer Wiedereinreise nach Deutschland müsse die Strafverfolgung sichergestellt sein.
Herr Schuster, muss Deutschland tatsächlich IS-Kämpfer aufnehmen?
Armin Schuster: Das kommt auf die Umstände an. IS-Kämpfern mit Doppelpass, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, wollen wir den deutschen Pass entziehen. Das haben wir im Koalitionsvertrag mit der SPD so vereinbart. Wenn sie sich an Kampfhandlungen für den IS belegbar beteiligt haben, sollen sie die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren und nicht wieder nach Deutschland einreisen dürfen.
Was gilt für die anderen?
Schuster: Bei IS-Kämpfern mit alleiniger deutscher Staatsangehörigkeit ist das anders. Wir dürfen niemanden staatenlos machen. Deutschland hat seinen Bürgern gegenüber eine Verantwortung. Auch wenn sie in Kriegsgebieten Verbrechen begangen haben, besteht für sie ein Rückkehrrecht nach Deutschland. Wir müssen sie dann aber auch postwendend festnehmen und dafür vor Gericht stellen können.
Außenminister Heiko Maas sagt, eine Rückholung ist schwer zu realisieren.
Schuster: Das stimmt, es ist aber auch nicht unmöglich. Voraussetzung muss sein, dass für die konsequente Strafverfolgung in Deutschland genügend Beweise vorliegen. Dafür braucht es auf dem diplomatischen Weg Informationen für Ermittlungsverfahren, die normalerweise durch staatliche Strukturen zur Verfügung gestellt werden. Die Lage in Syrien ist diesbezüglich aber immer noch unübersichtlich. So lange die Strafverfolgung in Deutschland nicht sichergestellt ist, wäre eine Wiedereinreise von IS-Kämpfern unverantwortlich, wenn wir Gefahr laufen, dass sie freigelassen werden müssen.
Was erwarten Sie dann von den Behörden im Umgang mit den Rückkehrern?
Schuster: Ich erwarte genau diese Sensibilität, wir haben Verantwortung, es gilt aber auch vorschnelle Rückholaktionen zu vermeiden. Deshalb verstehe ich auch, dass Bundesaußenminister Maas und Bundesverteidigungsministerin von der Leyen zur Besonnenheit aufrufen.