Angst vor dritter Welle NRW wagt Öffnungen: Schulen, Kitas und Freizeitsport

Düsseldorf · Sechs Wochen sitzen die Schüler in NRW zuhause im Distanzunterricht. Ab Montag dürfen etliche Tausend zumindest tageweise wieder in dien Klassen. Auch in Kitas und im Freizeitsport werden die Corona-Auflagen gelockert. Doch die Corona-Zahlen sind beunruhigend.

 Einige Bundesländern öffnen ihre Schulen ab Montag wieder. Zuerst sind meist die Grundschulen dran.

Einige Bundesländern öffnen ihre Schulen ab Montag wieder. Zuerst sind meist die Grundschulen dran.

Foto: dpa/Matthias Balk

Trotz eines Anstiegs der Corona-Zahlen und der Angst vor der Ausbreitung von Virusmutationen lockert Nordrhein-Westfalen die Corona-Auflagen. Ab Montag werden im bevölkerungsreichsten Bundesland Schulen, Kitas und der Freizeitsport zumindest teilweise wieder geöffnet.

Nach sechs Wochen Distanzunterricht kehren mehr als 800 000 Schüler unter verschärften Schutzvorkehrungen in die Klassen zurück. Auch in die NRW-Kitas können wieder mehr Kinder kommen. Und im Freizeitsport darf draußen unter Auflagen zum Beispiel wieder Tennis gespielt werden.

Besorgniserregend ist der Blick auf die Corona-Zahlen: Die wichtige Sieben-Tage-Kennziffer für Corona-Neuinfektionen stieg in NRW wieder stärker an. Das Robert Koch-Institut (RKI) verzeichnete am Sonntagmorgen 61 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen. Am Samstag hatte dieser Wert noch bei 58 gelegen.

Innerhalb eines Tages meldeten die Gesundheitsämter in NRW bis Sonntag 1880 Neuinfektionen (Vortag 1722). Die Zahl der Todesfälle stieg um 26 auf 12 621. Angesichts der auch bundesweit ähnlichen Entwicklung steigt vor der Wiederaufnahme des Schulbetriebs in zehn Bundesländern am Montag die Befürchtung, dass Deutschland eine dritte Corona-Welle bevorstehen könnte.

Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung für NRW gilt zunächst bis zum 7. März. Die Öffnungen im Einzelnen:

SCHULEN: Wie geplant, werden zunächst Grund- und Förderschüler sowie Schüler aus Abschlussklassen und Berufskollegs in den Präsenzunterricht zurückgeholt. Dabei gilt auf dem ganzen Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-, FFP2- oder KN95-Masken). Auch Grundschüler müssen eine Maske tragen.

Für die Grundschulen ist ein Wechsel aus Distanz- und Präsenzunterricht in halbierten Klassenstärken geplant. Damit kehrt nach Angaben des Schulministeriums zunächst die Hälfte der rund 680.000 Grundschüler in die Klassen zurück. Spätestens nach fünf Tagen muss gewechselt werden. Die Abschlussjahrgänge mit rund 280 000 Schülern an Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien können auch in voller Klassen- oder Kursstärke unterrichtet werden. Insgesamt kehrt rund ein Drittel der etwa 2,5 Millionen Schüler in NRW wieder in die Klassen zurück. Die Jahrgänge von Klasse 5 bis 9 oder 10 bleiben weiter im Distanzunterricht. Elternverbände kritisierten dies als ungerecht.

Zudem müsse Schülern mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf ein besonderes Augenmerk gelten. Viele seien in der Pandemie durchs Netz gefallen, manche hätten wochenlang keinen Unterricht erhalten, betonte die Landeselternkonferenz.

KITAS: Ab Montag können alle Kinder wieder in die Kitas und die Tagespflege kommen. Allerdings bleibt es zunächst bei einem landesweit pauschal um zehn Wochenstunden gekürzten Betreuungsangebot und festen Gruppen. Die Landesregierung spricht von einem „eingeschränkten Regelbetrieb“. Bisher hatte die Landesregierung die Eltern aufgerufen, die Kinder möglichst zuhause zu betreuen. Die Stadt Hagen geht wegen der hohen Infektionszahlen den nächsten Öffnungsschritt nicht mit, sondern hält an dem Aufruf fest.

FREIZEITSPORT: Aktivitäten auf Sportanlagen im Freien sind wieder erlaubt, wenn höchstens zwei Personen zusammen trainieren - wie etwa beim Tennis. Sind nur Personen aus einem Hausstand gemeinsam aktiv, dürfen auch mehr als zwei Menschen gemeinsam Sport treiben. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben hingegen geschlossen.

MUSIKSCHULEN: In Musikschulen darf wieder Einzelunterricht erteilt werden - allerdings nur für Kinder bis zum Ende des Grundschulalters.

HUNDESCHULEN: Auch Hundeschulen dürfen unter besonders scharfen Abstandsregeln wieder einzelne Veranstaltungen anbieten. Diese Regelung gilt insgesamt für Bildungsangebote im Freien.

GARTENMÄRKTE: Für Hobbygärtner gilt: Bau- und Gartenmärkte dürfen wieder Gemüsepflanzen und Saatgut (etwa Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln) sowie nötiges Zubehör verkaufen. Das übrige Sortiment der Märkte darf für die Kunden aber nicht angeboten werden. Bislang war lediglich der Verkauf von Schnittblumen und verderblichen Topfpflanzen erlaubt.

WEITERE SCHRITTE: Kommunen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz „nachhaltig und signifikant über einem Wert von 50“ liegt, sollen laut Corona-Schutzverordnung zusätzliche Maßnahmen prüfen und in Absprache mit dem Gesundheitsministerium anordnen. Hagen hat wegen seines seit Tagen über 100 liegenden Inzidenzwerts bereits die Auflagen wieder verschärft. Als nächste Maßnahme erwägt der Krisenstab sogar eine nächtliche Ausgangssperre.

Erst wenn die Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und mit einer sinkenden Tendenz unter dem Wert von 35 liegt, dürfen Kommunen in Absprache mit dem Gesundheitsministerium Reduzierungen der Schutzmaßnahmen abstimmen. Wenn der Richtwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche stabil unterschritten wird, hat die NRW-Landesregierung weitere Öffnungsschritte für Schulen in Aussicht gestellt.

(dpa/lnw)
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