Pandemie Werbeverbot für Aldi, Lidl und Co im Lockdown? Nicht in NRW

SAARBRÜCKEN/DÜSSELDORF · Im Saarland heißt es: Keine Werbung mehr für Non-Food-Waren im Lockdown. Der kleinere Einzelhandel soll geschützt und überdies Aufläufe vermieden werden - in NRW sieht man das anders.

 In Nordrhein-Westfalen dürfen die Discounter auch weiterhin ihre Aktionsverkäufe bewerben, im Saarland geht das ab Montag nicht mehr. Zumindest nicht während des anhaltenden Lockdowns für kleinere Händler.

In Nordrhein-Westfalen dürfen die Discounter auch weiterhin ihre Aktionsverkäufe bewerben, im Saarland geht das ab Montag nicht mehr. Zumindest nicht während des anhaltenden Lockdowns für kleinere Händler.

Foto: picture alliance / dpa/Roland Weihrauch

Immer mehr Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen blicken neidisch auf die Discounter im Land. Dort werden seit Monaten wahlweise in ganzseitigen Anzeigen Blumen für den Valentinstag oder Kleidung für den kalten Winter, Schlitten und Schlittschuhe angeboten, eben alles, was das Herz begehrt. Und während Aldi, Lidl und Co das Sonder-Angebot auch noch bunt bewerben dürfen und die pandemiebedingt ausgezehrte Kundschaft an den Grabbeltisch locken, schauen die Einzelhändler nicht nur in Nordrhein-Westfalen in die Röhre: Ihre Geschäfte sind seit Monaten geschlossen. Auf Blumen, Kleidung und allem anderen bleiben sie sitzen oder müssen Neues gar nicht erst bestellen, weil der Absatz ausfällt. Einzig die zäh fließenden Wirtschaftshilfen von Bund und Land halten noch aufrecht.