Rechte der Passagiere bei Flugausfall

Airline muss für Essen, Getränke und Unterkunft sorgen.

Düsseldorf. Stranden Fluggäste wegen Eis und Schnee auf dem Flughafen, muss sich die Airline um Verpflegung und Unterkunft kümmern. Essen und Getränke sind ab einer Verspätung von zwei Stunden zu stellen. Kann der Flieger erst am nächsten Tag starten, muss die Fluggesellschaft außerdem für eine Unterbringung und die Fahrt dorthin sorgen.

Grundsätzlich muss die Airline alle Maßnahmen treffen, um die Passagiere schnellstmöglich ans Ziel zu bringen. Das kann eine kostenlose Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug bedeuten oder eine Beförderung auf andere Weise. Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast außerdem das Recht, das Ticket zurückzugeben.

Schlechte Karten haben Reisende, wenn sie auf eine Ausgleichszahlung hoffen. Massiver Schneefall ist höhere Gewalt. Fällt der Flug jedoch aus, weil zum Beispiel zu wenig Enteisungsmittel zur Verfügung stand, ist die Lage anders: In diesem Fall steht Betroffenen eine Ausgleichszahlung zu. dpa

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