Rechte für Passagiere : Streik: BGH neigt zu Entschädigung für Flugausfall
Karlsruhe (dpa) - Passagiere, deren Flug wegen Streiks an den Sicherheitskontrollen ausfällt, können möglicherweise auf eine Entschädigung von der Airline hoffen.
Das zeichnete sich am Dienstag in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ab. Das Urteil sollte am Nachmittag verkündet werden. (Az. X ZR 111/17)
Geklagt hat ein Ehepaar, das am 9. Februar 2015 mit dem britischen Billigflieger Easyjet auf die Kanaren-Insel Lanzarote fliegen wollte. An dem Tag beeinträchtigten Warnstreiks des Sicherheitspersonals massiv den Betrieb am Hamburger Flughafen. Die Verbindung wurde deshalb gestrichen, die Maschine hob ohne Passagiere ab.
Die Eheleute verlangen von Easyjet eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht. Vor den Hamburger Gerichten waren sie leer ausgegangen: An den wenigen geöffneten Schleusen seien die Reisenden möglicherweise nicht mit der nötigen Sorgfalt kontrolliert worden. Die BGH-Richter äußerten nun aber Zweifel, dass ein abstraktes Sicherheitsrisiko ausreiche, um eine Annullierung als unvermeidbar anzusehen.