Das rät die Verbraucherzentrale NRW Lohnen sich Black Friday und Cyber Monday?

Black Friday, Cyber Monday und Co. - der Handel überbietet sich mit Rabattaktionen vor dem Weihnachtsfest. Doch sind die Angebote wirklich so günstig?

Viele Händler locken Kunden mit Angeboten - doch nicht immer lohnt sich das.

Viele Händler locken Kunden mit Angeboten - doch nicht immer lohnt sich das.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Singles Day, Black Friday, Cyber Monday: Ganz gleich welchen Namen das Kind trägt, der Handel überbietet sich in den sechs Wochen vor dem Weihnachtsfest mit Rabattaktionen im Netz. Oder besser gesagt mit vermeintlichen Rabattaktionen. Denn ob ein Angebot wirklich gut ist, gilt es von Fall zu Fall immer wieder neu zu prüfen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW).

Bei vielen vermeintlichen Super-Schnäppchen spare man deutlich weniger als gedacht. Viele Nachlässe beruhten auf einem Vergleich mit den unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) der Hersteller, die aber normalerweise kaum ein Händler aufruft.

Black Friday, Cyber Monday und Co.: Preise richtig vergleichen

Um die Angebote richtig einordnen zu können, sollte man Preissuchmaschinen nutzen, die oft auch eine Preis-Historie bieten. Erst wenn sich ein Sonderangebot nach dem Vergleich in zwei Preissuchmaschinen nicht unterbieten lässt, sollte man anfangen, über einen Kauf nachzudenken, so die Verbraucherschützer.

Durch ablaufende Balken oder Uhren sollten sich Käufer nicht unter Druck setzen lassen. In Ausnahmefällen könne auch mal auf Verdacht gekauft werden, dann sollte aber vorher sichergestellt sein, dass eine kostenlose Stornierung möglich ist, raten die Verbraucherschützer. Denn nach dem Schnellkauf sollte der Preis natürlich geprüft werden.

Die Verbraucherschützer raten außerdem dazu, regelmäßig im Browser hinterlegte Cookies zu löschen. Immer mehr Händler würden ihre Angebote und Preise anhand von über Nutzer gesammelte Daten entsprechend zuschneiden.

Falls der Preis im Nachhinein doch nicht so günstig war wie gedacht und eine Stornierung nicht möglich war, bleibt der Widerruf. „Dieser ist bei einem Onlinekauf in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Lieferung des Produkts gestattet“, so die Verbraucherzentrale NRW. Doch es können Rücksendekosten anfallen.

(dpa)
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