Kein Anspruch Wuppertaler Buchhändler bekommt keine Grundrente – nach 43 Jahren

Düsseldorf · Die 15 Jahre Selbstständigkeit im Arbeitsleben von Heribert D. aus Wuppertal werden bei der Grundrente nicht berücksichtigt. Er kommt nicht in den Genuss der neuen Versorgung.

 Wie klarkommen mit dem Geld im Alter? Die Grundrente soll helfen

Wie klarkommen mit dem Geld im Alter? Die Grundrente soll helfen

Foto: dpa/Marijan Murat

Bevor sich CDU und SPD Mitte Februar auf die neue Grundrente geeinigt hatten, war es im monatelangen Streit vor allem darum gegangen: Wer soll mangels Bedürftigkeit (zu viel Vermögen? zu hohes Einkommen?) diese Aufstockung seiner kleinen Rente gerade nicht bekommen? Doch es gibt auch andere Gründe, warum jemand mit seinem Antrag auf Grundrente trotz jahrzehntelanger Arbeit zum Scheitern verurteilt ist. Ein solcher Fall ist der von Heribert D.

Heribert D. muss mit gut 800 Euro über die Runden kommen

Der Wuppertaler Buchhändler  liegt mit seinen 43 Jahren Berufstätigkeit deutlich über den für die Grundrente maßgeblichen 33 Berufsjahren. Dennoch wird der 65-Jährige nach diesem langen Arbeitsleben mit seiner ab Mai erwarteten Rente von rund 814 Euro auskommen müssen. Denn 15 von diesen 43 Jahren war der Buchhändler selbstständig tätig. Eine Zeit, in der er fünf Arbeitsplätze aufrechterhalten hat. Auch wenn er während dieser Zeit freiwillig den Mindestbeitrag in die Rentenversicherung einzahlte, so nützt ihm das doch nichts. Würde er hingegen in den Genuss der Grundrente kommen, so hat es D. überschlagen, dann hätte er monatlich 125 bis 140 Euro mehr.

„Ich bin entsetzt, dass ich keinen Anspruch auf Grundrente haben werde, weil die 15 Jahre lang gezahlten freiwilligen Beiträge nicht für die Mindestzeit von 33 Jahren berücksichtigt werden sollen. Ich fühle mich – bitte entschuldigen Sie, dass ich das so ausdrücke – ,betrogen’“. So schrieb D. ans Bundesarbeitsministerium und an den Wuppertaler Bundestagsabgeordneten Helge Lindh (SPD).

Das Ministerium vermittelt trotz der fünfseitigen Antwort, in der das System der Grundrente inklusive Rechenbeispielen erörtert wird, nur den Schein einer Antwort. Ohne dass näher auf seinen Fall eingegangen wird. Mit einem „…und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute“, endet das Schreiben. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Helge Lindh kann Heribert D. zwar auch keine Hoffnung machen. Doch immerhin antwortet er ihm substantiell und trifft sich auch zu einem persönlichen Gespräch mit D.

Freiwillige Beiträge verhelfen nicht zur Grundrente

Lindh erklärt die für D. missliche Lage so: Zeiten mit freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung könnten bei der Grundrente nicht als Anspruchsvoraussetzung für die Erfüllung der Wartezeit mit einbezogen werden.  Wer 33 Jahre an berücksichtigungsfähigen Zeiten aus eigener Beitragsleistung, Kindererziehung und Pflegezeiten zurückgelegt hat, dessen Rente werde mit einem Rentenzuschlag aufgewertet. Damit solle jeder, der jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, besser dastehen als jemand, der nur kurzzeitig oder gar keine Beiträge gezahlt hat.

Selbstständige, so betont Lindh, könnten sich seit 1972 in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag pflichtversichern. Was Heribert D. aber nicht getan hat. Zum einen, weil ihm das so nicht ganz klar war, als er in die Selbstständigkeit ging. Zum anderen glaubt er aber auch, dass er sich die mehreren Hundert Euro monatlich nicht hätte leisten können.

Was Heribert D. aber sehr wohl tat: Er zahlte freiwillige Beiträge von monatlich umgerechnet unter 100 Euro ein. Solche freiwilligen Zahlungen sichern die Anwartschaft auf die Rente. Und auch, dass man im Fall einer Erwerbsunfähigkeit abgesichert wäre. „Aber auch mit diesen  Beiträgen, die sich im Laufe der Jahre auf umgerechnet knapp 15 000 Euro addierten, habe ich doch zum Solidarsystem beigetragen. Und jetzt soll das nicht zählen?“, fragt D. enttäuscht.

Lindh erklärt ihm, dass solchen geringeren Einzahlungen durch freiwillige Beiträge, mit denen die Rentenanwartschaft als solche aufrechterhalten werde, kein „echtes“ zu berücksichtigendes Einkommen gegenüberstehe. Und darum gehe es ja: Denjenigen, die in abhängiger Beschäftigung ein geringes Einkommen hatten, soll bei der Rente geholfen werden. Habe man aber nur monatlich eine kleine Summe eingezahlt, etwa um seine Anwartschaft auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten, könnte man auf diesem Wege mit geringen Beiträgen, die ja gar nicht von echtem Einkommen abhängig sind, einen Anspruch auf Grundrente aufbauen. „Das würde den Charakter der Grundrente konterkarieren“, schreibt Lindh.

Heribert D. hingegen meint, dass die freiwilligen Beiträge sehr wohl aus seinem geringen monatlichen Einkommen herrührten und deswegen auch den Anspruch begründen müssten. Er weiß, dass Lindh die Regeln nicht ändern kann, ist aber dennoch dankbar, dass der Politiker seinen Fall angehört hat und das Thema in Berlin weiter im Auge haben wolle. Heribert D. blickt indes in eine trübe Zukunft: „Von den erwarteten 814 Euro werde ich nicht leben können, ich muss mir eine Teilzeitarbeit suchen. Denn Zusatzeinkommen oder Vermögen  habe ich nicht. Ich kann nur hoffen, dass es irgendwann doch noch eine Mindestrente gibt, die den Namen auch verdient hat.“

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