Kein Anspruch : Wuppertaler Buchhändler bekommt keine Grundrente – nach 43 Jahren
Düsseldorf Die 15 Jahre Selbstständigkeit im Arbeitsleben von Heribert D. aus Wuppertal werden bei der Grundrente nicht berücksichtigt. Er kommt nicht in den Genuss der neuen Versorgung.
Bevor sich CDU und SPD Mitte Februar auf die neue Grundrente geeinigt hatten, war es im monatelangen Streit vor allem darum gegangen: Wer soll mangels Bedürftigkeit (zu viel Vermögen? zu hohes Einkommen?) diese Aufstockung seiner kleinen Rente gerade nicht bekommen? Doch es gibt auch andere Gründe, warum jemand mit seinem Antrag auf Grundrente trotz jahrzehntelanger Arbeit zum Scheitern verurteilt ist. Ein solcher Fall ist der von Heribert D.
Heribert D. muss mit gut 800 Euro über die Runden kommen
Der Wuppertaler Buchhändler liegt mit seinen 43 Jahren Berufstätigkeit deutlich über den für die Grundrente maßgeblichen 33 Berufsjahren. Dennoch wird der 65-Jährige nach diesem langen Arbeitsleben mit seiner ab Mai erwarteten Rente von rund 814 Euro auskommen müssen. Denn 15 von diesen 43 Jahren war der Buchhändler selbstständig tätig. Eine Zeit, in der er fünf Arbeitsplätze aufrechterhalten hat. Auch wenn er während dieser Zeit freiwillig den Mindestbeitrag in die Rentenversicherung einzahlte, so nützt ihm das doch nichts. Würde er hingegen in den Genuss der Grundrente kommen, so hat es D. überschlagen, dann hätte er monatlich 125 bis 140 Euro mehr.
„Ich bin entsetzt, dass ich keinen Anspruch auf Grundrente haben werde, weil die 15 Jahre lang gezahlten freiwilligen Beiträge nicht für die Mindestzeit von 33 Jahren berücksichtigt werden sollen. Ich fühle mich – bitte entschuldigen Sie, dass ich das so ausdrücke – ,betrogen’“. So schrieb D. ans Bundesarbeitsministerium und an den Wuppertaler Bundestagsabgeordneten Helge Lindh (SPD).
Das Ministerium vermittelt trotz der fünfseitigen Antwort, in der das System der Grundrente inklusive Rechenbeispielen erörtert wird, nur den Schein einer Antwort. Ohne dass näher auf seinen Fall eingegangen wird. Mit einem „…und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute“, endet das Schreiben. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Helge Lindh kann Heribert D. zwar auch keine Hoffnung machen. Doch immerhin antwortet er ihm substantiell und trifft sich auch zu einem persönlichen Gespräch mit D.
Freiwillige Beiträge verhelfen nicht zur Grundrente
Lindh erklärt die für D. missliche Lage so: Zeiten mit freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung könnten bei der Grundrente nicht als Anspruchsvoraussetzung für die Erfüllung der Wartezeit mit einbezogen werden. Wer 33 Jahre an berücksichtigungsfähigen Zeiten aus eigener Beitragsleistung, Kindererziehung und Pflegezeiten zurückgelegt hat, dessen Rente werde mit einem Rentenzuschlag aufgewertet. Damit solle jeder, der jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, besser dastehen als jemand, der nur kurzzeitig oder gar keine Beiträge gezahlt hat.