Historie Wie die Juristen das NS-System unterstützten

Wuppertal · Ausstellung im Landgericht zur Justiz im Nationalsozialismus und nach 1945.

 Annette Lehmberg, Stephan Wilms und Werner Richter vor einer Ausstellungstafel.

Annette Lehmberg, Stephan Wilms und Werner Richter vor einer Ausstellungstafel.

Foto: Fries, Stefan (fri)

Über die Rolle der Justiz im Nationalsozialismus sowie deren Aufarbeitung in der Nachkriegszeit informiert eine Ausstellung im Landgericht: „Aus den Reihen der Justiz kam kein nennenswerter Widerspruch“ heißt es auf einer der zwölf Tafeln im Foyer des Justizgebäudes. Und weiter: „Juristen trugen zur Pervertierung des Rechts bei.“

Mit großen Bildern und kurzen Texten erläutern die Tafeln, wie sich das Recht unter den Nationalsozialisten veränderte und wie weit sich Juristen daran beteiligten. Und ebenso, wie viele Juristen auch nach Kriegsende weiterarbeiteten. Dokumentenhefte an jeder Station ermöglichen es, die Themen zu vertiefen.

Erstellt wurde die Ausstellung von der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ NRW. Leiter ist Stephan Wilms, der als Richter für diese Aufgabe an die Dokumentationsstelle an der Justizakademie Recklinghausen abgeordnet ist.

Er stellte zur Eröffnung in Wuppertal den rund 70 Gästen die Ausstellung vor. Zeigte auf, wie die Nationalsozialisten 1933 in nur wenigen Monaten Grundrechte aufhoben, wie bereitwillig sich Richter, Staatsanwälte und Anwälte dem neuen Geist anschlossen – dabei erinnerte er an den Wuppertaler Juristen Martin Gauger, der als einziger den Treueeid auf Hitler verweigerte. Und wie Richter geltendes Recht im Sinne der Machthaber auslegten, mehr als 30 000 Todesurteile verhängten, ohne dass sie dazu gezwungen worden wären. 

Er stellte ebenso fest, dass nur wenige Juristen mit Kriegsende ihre Karriere beenden mussten: „1952 hatten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften noch 80 Prozent der Beschäftigten eine NS-Belastung.“ 

So weit dürfe es nie wieder kommen, hatte zuvor Landgerichtspräsidentin Annette Lehmberg gemahnt. Werner Richter, Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf, forderte in seinem Grußwort auf, die Ausstellung als Mahnung an sich selbst und die eigene Prinzipientreue zu betrachten.

Die Ausstellung ist bis März Mo-Di 8.30-15.30 Uhr, Mi -Fr 8.30-15 Uhr geöffnet. Zum Rahmenprogramm gehören zwei Vortragsabende (5. Februar, 11. März) zwei Führungen durch die Ausstellung und durch die Stadt. Info:

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort