Prozess Haftstrafe für 35-Jährigen, der Ex-Frau nicht in Ruhe ließ

Wuppertal · Der Angeklagte ging seine Frau vor den City-Arkaden und in einem Bus um Geld an und schloss sich in ihrer Wohnung ein.

Wuppertal: Haftstrafe für 35-Jährigen, der Ex-Frau nicht in Ruhe ließ
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Zu zwei Jahren Haft hat das Amtsgericht einen 35-Jährigen verurteilt, der seine Frau nach der Trennung in der Öffentlichkeit vor den gemeinsamen Kindern (6 und 3 Jahre alt) gewaltsam um Geld anging und sich dann in ihrer Wohnung verschanzte. Wegen seiner Alkohol- und Drogensucht wird er in einer Entziehungsanstalt untergebracht.

Der Angeklagte räumte ein, dass er seine Frau bei einer Begegnung im März 2019 an den City-Arkaden und dann vor der Rossmann-Drogerie ansprach – er habe Geld haben wollen, weil er schwer unter Entzug gestanden habe. „Ich hatte einen kalten Entzug versucht und drei Tage nichts genommen“, erklärte er. Er stritt ab, die Taschen seiner Frau durchsucht zu haben. Diese verweigerte vor Gericht die Aussage. Eine Freundin berichtete aber, dass der Mann seiner Frau von hinten in die Jackentaschen gegriffen hatte, dass es eine Rangelei gab und er sie wie so häufig schwer beleidigte.

Bei einer weiteren Begegnung in einem Bus hat er seine Frau ebenfalls angesprochen, wollte ihr beim Ticketkauf das Portmonee entreißen. Das gelang ihm nicht, aber er bekam ihren Wohnungsschlüssel. Damit schloss er sich in ihrer Wohnung ein. Sie holte die Polizei, die die Tür von einem Schlüsseldienst öffnen ließ und den Mann festnahm.

Die Freundin der Frau schilderte, dass der Mann seine Frau seit der Trennung 2018 über eine längere Zeit terrorisiert und immer wieder beschimpft, sich auch nicht an Auflagen nach dem Gewaltschutzgesetz gehalten habe. Die Zeugin sagte: „Sie hatte ständig Angst, sagte, sie müsse zehnmal überlegen, ob sie rausgeht, ob er dann wieder kommt. Und dass sie sich in ihrer eigenen Wohnung nicht sicher fühlen kann.“

Der Angeklagte gab an, seit der Trennung verstärkt zu trinken – etwa anderthalb Flaschen Wodka pro Tag – sowie Drogen zu konsumieren. Allerdings hat er schon seit seiner Jugend eine Suchtgeschichte, sein Strafregister weist auch mehrere Straftaten wie Körperverletzung, Einbruch und Fahren ohne Führerschein auf.

Er bat das Gericht darum, ihm eine letzte Chance zu geben, er wolle eine längere Therapie machen, damit er seinen Kindern ein guter Vater sein und sich um seine Mutter kümmern könne, die sich gerade von seinem gewalttätigen Vater getrennt habe. Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchten Raubes und Beleidigung. Und die Richterin mahnte den Angeklagten, die Chance in der Therapie zu nutzen: „Wenn Sie von den Drogen nicht wegkommen, wird es so weiter gehen.“

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