Prozess in Mönchengladbach Mann auf der Motorhaube: Angeklagte erinnert sich nicht

Mönchengladbach/Kempen. · Eine 51-Jährige muss sich vor Gericht verantworten, weil sie mit ihrem Lebensgefährten auf der Motorhaube in hohem Tempo über zwei Autobahnen gerast sein soll. Vor Gericht erklärte sie nun, sie könne sich daran nicht erinnern.

  Vor dem Landgericht Mönchengladbach findet der Prozess statt.

Vor dem Landgericht Mönchengladbach findet der Prozess statt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

„Die Tat ist das Schlimmste, was ich mir vorstellen könnte“, so eine 51-Jährige Angeklagte aus Kempen, die sich seit Juni wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Am Mittwoch verwies sie auf Erinnerungslücken an die Tatnacht. Sie soll ihren Lebensgefährten im Dezember 2019 nach einem Streit mit Geschwindigkeiten von bis zu 130 Kilometern pro Stunde über zwei Bundesautobahnen auf der Motorhaube ihres Autos mitgenommen haben. Nach einem Bremsmanöver hinter dem Autobahnkreuz Mönchengladbach habe der Mann laut Anklage den Halt verloren, erlitt bei dem Sturz schwerste Schädelverletzungen.

Die Frau erklärte, dass sie mit ihrem Lebensgefährten einen harmonischen Abend auf dem Düsseldorfer Weihnachtsmarkt verbracht habe. Auf dem Parkplatz Bockerter Heide habe er dann einen Eifersuchtsanfall bekommen, habe herumgeschrien, auf das Dach und gegen ihr Fenster geschlagen. Sie habe die Zentralverriegelung betätigt und sei irgendwann aus Angst, er könne die Scheibe einschlagen, auf die Fahrerseite geklettert. „Ab da weiß ich nichts mehr“, so die 51-Jährige. Der Anruf eines Polizisten auf ihr Handy sei wie ein Weckruf gewesen. Sie sei nach Hause gefahren und von da aus zur Polizeiwache gegangen. Dort habe sie erfahren, dass ihr Lebensgefährte gerade operiert werde, und sie sei davon ausgegangen, dass ihr Freund mit jemandem auf dem Parkplatz aneinander geraten sei.

Zwei Zeugen sagten aus, die das Fahrmanöver beobachtet hatten

Laut Aussage von Polizisten habe sie auf die Unfallnachricht „teilnahmslos reagiert“, keine weiteren Fragen gestellt. Für Kammer und Staatsanwaltschaft ebenso unverständlich: In ihrer ersten Vernehmung hatte die Frau ausgesagt, sie habe ihren Freund nach einem Streit in Düsseldorf zurückgelassen. „Warum war keine Bereitschaft da, bei der Aufklärung zu helfen?“, so die ­Kammer.

An diesem dritten Prozesstag sagten auch zwei Zeugen aus, die den Verlauf des riskanten Fahrmanövers beobachteten. Auf der Autobahn 52 sei ihnen ein Wagen aufgefallen, der sehr schnell, unkontrolliert und in Schlangenlinien gefahren sei. Dann habe die Beifahrerin den Mann auf der Motorhaube gesehen und die Polizei verständigt. Auf dem Zubringer zur A 61 habe der Wagen deutlich beschleunigt. Irgendwann habe der Wagen dann quer gestanden, und der Mann habe auf der rechten Spur gelegen. Das Auto habe zurückgesetzt, sei Richtung Venlo davongefahren. Der Prozess wird am 4. August
fortgesetzt.

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