Am Hauptbahnhof aufgefallen Mutmaßlicher Schwarzfahrer in Wuppertal festgenommen - Gefängnis

Wuppertal · Der 33-Jährige konnte 380 Euro nicht bezahlen. Nun muss er ersatzweise 20 Tage in Haft.

Wer zu häufig kein Ticket im ÖPNV löst, begeht nach deutschen Gesetz eine Straftat.

Wer zu häufig kein Ticket im ÖPNV löst, begeht nach deutschen Gesetz eine Straftat.

Foto: dpa/Arne Dedert

Ein 33-Jähriger ist am Montagabend am Wuppertaler Hauptbahnhof festgenommen worden. Um kurz nach 19 Uhr war er von einer Polizeistreife kontrolliert worden, die feststellte, dass der Mann per Haftbefehl aus Nürnberg gesucht wurde. Er war wegen des „Erschleichens von Leistungen“ zu einer Geldstrafe von 380 Euro verurteilt worden, die er nicht gezahlt hatte. Sehr wahrscheinlich wurde der Täter beim Schwarzfahren erwischt - das mit Abstand häufigste Szenario bei dem der Tatbestand „Erschleichen von Leistungen“ in Deutschland angewandt wird.

Laut Polizei konnte der 33-Jährige die Geldstrafe nicht begleichen, so dass er nun ersatzweise für 20 Tage ins Gefängnis muss.

Genau wegen solcher Fälle wird der Straftatbestand „Erschleichen von Leistung“ in der Politik und Rechtswissenschaft seit Jahren diskutiert. Es ist umstritten, ob der Paragraf 265a tatsächlich strafwürdig ist oder ob es sich beim Schwarzfahren um eine bloße Ordnungswidrigkeit handeln sollte. Nach Recherchen des NDR müssen wegen dieses Armutsdelikts jährlich Tausende Menschen in Haft.

(neuk)
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