Wuppertal 78-Jährige getötet: Prozess beginnt nächste Woche

Wuppertal · Der Angeklagte (36) hatte sich wenige Tage nach der Tat auf Küllenhahn gestellt.

 Ein 36-Jähriger muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Ein 36-Jähriger muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Mord aus Habgier sowie Raub mit Todesfolge wirft die Staatsanwaltschaft einem 36-jährigen Remscheider vor, der im vergangenen Jahr eine 78-Jahre alte Wuppertalerin getötet haben soll. Laut Anklage hat er die Seniorin in ihrem Haus auf Küllenhahn mit einem Messer erstochen.

Die 78-Jährige war am 17. September 2019 von einem Bekannten tot in ihrem Haus an der Straße Obere Rutenbeck gefunden worden. Die Nachbarschaft in der ruhigen Wohngegend stand damals unter Schock, schnell wurden Kerzen aufgestellt und Abschiedsgrüße an den Zugang zum Haus gelegt.

Die Mordkommission „Rutenbeck“ nahm die Ermittlungen auf, fahndete unter anderem mit einem Blitzerfoto nach dem Golf der alten Dame. Zwei Tage später stellte sich der jetzt Angeklagte bei der Polizei, räumte die Tat größtenteils ein – dass er die Frau getötet, dann einige Gegenstände und ihr Auto mitgenommen habe. Er führte die Beamten auch zu der Stelle, an der er den Wagen abgestellt hatte. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

In der Anklage heißt es, er habe die Seniorin über seine ehemalige Lebensgefährtin gekannt. Von der alten Dame habe er am 16. September 1000 Euro haben wollen. Doch diese habe sich geweigert, ihm Geld zu geben. Damit habe er gerechnet und von Anfang an vorgehabt, sie dann zu töten, um auf diesem Weg an ihre EC-Karte zu gelangen.

Er habe dann auch ihre EC-Karte an sich genommen, ebenso 30 Euro in bar sowie die Autoschlüssel. Mit der Karte habe er an einem Geldautomaten 1000 Euro vom Konto der Seniorin abgehoben. Einen Teil des Geldes habe er dann in den Briefkasten seiner ehemaligen Lebensgefährtin gelegt, um damit den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu bezahlen.

Der Prozess soll am Freitag, 13. März, vor dem Landgericht beginnen. Insgesamt sind fünf Verhandlungstermine vorgesehen, das Urteil könnte am 8. April verkündet werden.

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