30.000 Euro Schadenersatz nach der Regen-Flut

Die Stadt, der Wupperverband und die WSW einigten sich gestern mit dem betroffenen Anwohner, dessen Haus im Sommer 2008 überschwemmt wurde.

Wuppertal. Das dunkelblaue Briefmarkenalbum, das Heiko Rahm zum Termin im Landgericht mitgebracht hat, spricht für sich: Der Einband gleicht einer verzogenen Berg- und Tallandschaft, die Seiten mit den Sammlerstücken sind aufgeschwemmt - und waren offenbar einmal durchnässt. Das Album stammt aus dem Keller des Wuppertalers, der beim Regenhochwasser in der Beek am 26. Juli 2008 überschwemmt wurde. Die Fluten standen 1,60 Meter hoch.

An diesem Morgen vor Gericht geht es Rahm als Kläger gegen den Wupperverband, die Stadt und die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) zum einen um Schadenersatz. 40.000 Euro fordert der Hausbesitzer ein. Zum anderen geht es um die Frage nach der Verantwortung und um den Wasserablauf an seinem Grundstück.

Es ist nicht Rahms erste Auseinandersetzung dieser Art: Bereits im August 2004 gab es in der Beek ein Regenhochwasser, der 2005 in einem Vergleich vor Gericht endete. Daraufhin wurde eine Ablaufrinne oberhalb des betroffenen Grundstücks installiert. Die Regen-Flut im Sommer 2008 konnte aber auch sie nicht verhindern.

Im Rückblick spricht der Wupperverband von einem nicht kalkulierbaren Jahrhundert-Regen. Rahm hingegen hat nach der ersten Flut wiederholt auf die Probleme vor seiner Haustür hingewiesen.

Nun also ein weiterer Gang vor Gericht: In Saal 105 wird schnell deutlich, dass es bei dieser Verhandlung in erster Linie um einen Anspruch auf Schadenersatz geht. Mögliche Versäumnisse und Fehlplanungen bei der Entwässerung selbst wären hingegen ein Fall für das Verwaltungsgericht, heißt es seitens der Kammer.

An diesem Vormittag bleiben einige Fragen offen: Ist das Entwässerungssystem am Varresbecker Bach groß genug ausgelegt? Reichen die Nachbesserungen, die in den vergangenen Monaten durch die WSW und den Wupperverband vorgenommen wurden, tatsächlich aus? Wie berichtet, soll nun ein Erdwall, eine Flutmulde und ein neuer Wasser-Durchlass in den verrohrten Varresbecker Bach die Grundstücke in Zukunft schützen. Das alles hätte man früher haben können, meint Rahm. Vor der zweiten Flut.

Dann steht ein Vergleich im Raum: Beide Seiten einigen sich schließlich auf die Zahlung von 30.000 Euro Schadenersatz an den Kläger - zuzüglich außergerichtlicher Kosten. Auch soll Rahm Einblick in jene Berechnungen bekommen, die sich mit der zukünftigen Auslastung der Entwässerung in seiner Nachbarschaft beschäftigen.

Wann diese allerdings vorliegen, blieb gestern ebenso offen. Den Gang vor das Verwaltungsgericht behält der Wuppertaler sich weiterhin vor. Sein gewelltes Briefmarkenalbum steckt Heiko Rahm an diesem Vormittag wieder ein. Erstmal zumindest.

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