Osterath: Brandstiftung in der Alten Vikarie

Unbekannte haben das denkmalgeschützte Gebäude an der Hochstraße durch ein Feuer im Innern beschädigt.

Osterath. Am Sonntagmorgen um 8.40 Uhr rückten 40 Feuerwehrleute der Löschzüge aus Strümp und Osterath und der Feuerwache an der Insterburger Straße zum Bommershöfer Weg aus. "Bei unserer Ankunft drang schon weißer Rauch aus dem Dach", berichtet Feuerwehrpressesprecher Frank Mohr von dem Einsatz. Einen Tag später ist klar: Nach dem aktuellen Kenntnisstand gehen die Ermittler von vorsätzlicher Brandstiftung als Ursache aus. Zur Schadenshöhe können bisher keine Angaben gemacht werden.

Genauere Angaben zum Hergang will Polizeisprecher Hans-Willi Arnold am Montag nicht machen: Noch seien die Ermittlungen nicht abgeschlossen, nicht alle Verdächtigen oder Beteiligten gehört worden.

Brisant ist der Vorgang, weil es um das denkmalgeschützte Haus seit Jahren Streit gibt. Der Eigentümer hatte das Gebäude erworben und wollte es denkmalgerecht umbauen lassen, hatte aber kein Glück bei der Auswahl der beauftragten Fachkräfte. Unsachgemäße Ausführung der Arbeiten, Baustellenstilllegung, gerichtlicher Streit zwischen dem Eigentümer und der Baufirma, ein erstes Urteil, dazu Stillstand auf der Baustelle, die erfolglose Suche nach einem neuen Käufer, am Ende der Antrag auf Abrissgenehmigung - das sind nur wenige Stichworte zu einer langen Auseinandersetzung.

Die Stadt verweigerte die Genehmigung für den Abriss, den der Eigentümer auch mit der Unverhältnismäßigkeit des Sanierungsaufwands begründete. Ob Stadt oder Eigentümer Recht bekommen, muss zurzeit das Gericht in Münster entscheiden.

Reinhard Lutum, Vertreter der Unteren Denkmalbehörde, hat gestern einen Blick in die Baustelle geworfen. Zuletzt war das leerstehende Haus mit festen Planen vor der Witterung geschützt, waren die Fenster abgedichtet und die Türen fest verschlossen worden.

Ein Lob hat Lutum für die Brandbekämpfer: Sie mussten zwar die Zwischendecke - Lehm und Stroh zwischen Holzbalken - aufreißen, um das Feuer zu löschen, hätten dabei aber offenkundig sehr zügig und umsichtig gearbeitet, den Brandherd schnell entdeckt und eine Ausweitung verhindert. "Damit ist das Denkmal nicht gefährdet. Es gibt zwar einen Schaden, aber keinen Totalschaden. Das Feuer führt nicht zum Untergang."

Jetzt sei der Eigentümer erneut in der Pflicht, die Sicherungsmaßnahmen am Haus zu erneuern. Im Februar erwartet Lutum das Urteil aus Münster.

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