Corona-Pandemie Nach Unfalltod des Sängers Saban Saulic: Kein Prozesstermin in Sicht

Gütersloh · Rund zwei Jahre nach dem Unfalltod des serbischen Sängers Saban Saulic auf der A2 bei Gütersloh gibt es noch keinen Termin für eine juristische Aufarbeitung fest. Der Vorwurf lautet: fahrlässige Tötung in zwei Fällen, fahrlässige Körperverletzung in einem Fall.

NRW: Nach Unfalltod des Sängers Saban Saulic: Kein Prozesstermin in Sicht
Foto: dpa/Volker Hartmann

Rund zwei Jahre nach dem Unfalltod des serbischen Sängers Saban Saulic auf der A2 bei Gütersloh steht ein Termin für die juristische Aufarbeitung noch aus. Das Amtsgericht Gütersloh musste im Frühjahr 2020 wegen der Corona-Pandemie einen ersten Termin kurzfristig absagen. Knapp ein Jahr später gibt es nach Angaben des Direktors des Gerichts noch keinen neuen Verhandlungstermin. Grund sind die in der Corona-Pandemie verschärften Einreisebedingungen von Serbien nach Deutschland. „Die Nebenkläger können derzeit nicht anreisen“, sagte Axel Meyer der Deutschen Presse-Agentur.

Saulic hatte vor allem auf dem Balkan und bei seinen Landsleuten in Deutschland eine große Fangemeinde und galt als Superstar. Vor seinem Tod im Alter von 67 Jahren im Februar 2019 gab er in Bielefeld sein letztes Konzert. Anschließend war er in der Nacht auf der Fahrt zum Flughafen zusammen mit seinem Keyboarder Mirsad Keric bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn 2 bei Gütersloh lebensgefährlich verletzt worden. Beide starben im Krankenhaus. Ein dritter Mitfahrer wurde ebenfalls verletzt.

Angeklagt ist ein heute 36-jähriger Deutscher. Der Vorwurf lautet: fahrlässige Tötung in zwei Fällen, fahrlässige Körperverletzung in einem Fall, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nach Angaben des Amtsgerichts hat der Mann die Vorwürfe eingeräumt.

(dpa)
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