Prozess Nach Unfall mit verletzten Polizisten: Jugendlicher wird nur verwarnt

Kempen/Krefeld · Ein Krefelder hatte 2019 in Kempen betrunken einen Unfall verursacht – nun stand er vor Gericht.

 Die Verhandlung fand im Gebäude des Krefelder Landes- und Amtsgerichtes statt.

Die Verhandlung fand im Gebäude des Krefelder Landes- und Amtsgerichtes statt.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Mit einem sprichwörtlich blauen Auge kam ein 19-Jähriger am Dienstag vor dem Jugendrichter in Krefeld davon. Wegen eines schweren Unfalls, den der Krefelder in Kempen betrunken verursacht hatte, wurde er nach Jugendstrafrecht verwarnt. Allerdings muss er für ein Jahr und drei Monate seinen Führerschein abgeben und ein Aufbauseminar machen.

Die „fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung“, wie der Anklagevorwurf im Juristendeutsch heißt, hatte für die anderen Unfallbeteiligten bei Weitem nicht nur mit einem blauen Auge geendet. Der junge Mann fuhr am 1. November des vergangenen Jahres gegen 1.15 Uhr mit einem Audi über die Otto-Schott-Straße. Womöglich kam er von einer Halloween-Feier. In der Kurve in Höhe des Self-Marktes steuerte der Mann sein Fahrzeug zu weit nach links, geriet in den Gegenverkehr und kollidierte – ausgerechnet – mit einem Streifenwagen der Bundespolizei. Die beiden Beamten im Auto erlitten jeweils Verstauchungen der Hals- und einer der Brustwirbelsäule. Im Auto des 19-Jährigen saßen noch drei Mitfahrer im Alter von 14 bis 15 Jahren, die ebenfalls leicht verletzt wurden. Dazu entstand am Polizeifahrzeug ein Schaden von mehr als 20 000 Euro.

Blutprobe ergab einen
Wert von 1,03 Promille

Da den Polizisten schnell auffiel, dass der junge Mann Alkohol getrunken hatte, wurde ihm seitens der Behörde eine Stunde nach dem Unfall eine Blutprobe entnommen. Diese ergab nach Angaben der Staatsanwaltschaft einen Promille-Wert von 1,03.

Vor Gericht gab sich der Angeklagte reuig. Es täte ihm sehr leid. Eine solche Tat werde sich nicht wiederholen, so der 19-Jährige. Der Jugendrichter sah von einer schwereren Strafe ab, da er dem jungen Mann nicht seine derzeit laufende Ausbildung verbauen wollte. Vorerst zu Fuß gehen muss der Angeklagte aber trotzdem.

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