Anwohnerparken in der Kritik

Im Viertel rund um die Brucknerallee regt sich Widerstand. Auch an anderen Stellen sind nicht alle Bürger zufrieden.

Mönchengladbach. Im Karree zwischen Mühlenstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Gartenstraße und Nordstraße ist der Parkdruck ernorm. Viele Arztpraxen, Schulen, Kitas und andere Einrichtungen sorgen dafür, dass Parkplätze schwer zu haben sind. Besonders die Anwohner ärgert das. Vor allem aus den Praxen kommen immer wieder Beschwerden, weil Patienten keine Flächen finden. Das wollen Politik und Verwaltung durch Anwohnerparken und mehr bewirtschaftete Parkplätze ändern. Aber es regt sich Widerstand.

748 Autos sind auf Anwohner in dem Gebiet rund um die Brucknerallee zugelassen. 588 öffentliche Parkmöglichkeiten gibt es, hinzu kommen private Stellplätze. Das reiche nicht. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Zahl der gebührenpflichtigen Parkplätze von 155 auf 306 zu erhöhen. Denn auf diesen Plätzen können keine Dauerparker stehen. Kurzparker haben es so leichter, eine Nische zu finden. Außerdem sollen mehr als 140 Anwohnerparkplätze ausgewiesen werden, der Parkausweis kostet hier 30 Euro im Jahr. 140 Flächen sollen ohne Einschränkung genutzt werden können.

Doch dieser Vorschlag stieß in einer Bürgerrunde auf Kritik: Es meldeten sich Bewohner, die keinerlei Bedarf für eine Veränderung sehen. Andere dagegen befürworteten die Pläne. Nun soll eine Befragung Klarheit bringen: Jeder Anwohner erhält einen Fragebogen, um den Bedarf zu klären. Einbezogen werden auf Wunsch von Rheydtern auch die Tauben- und die Freiheitsstraße.

Die geplante Anwohnerparkregelung wäre die fünfte in Stadtmitte, die erste in Rheydt. Vergleichbare Regelungen gibt es in der Altstadt rund um die Ludwigstraße, im Gründerzeitviertel West um den Adenauerplatz, im Gründerzeitviertel Ost um den Schillerplatz, am Krankenhaus Bethesda, Luwig-Weber-Straße, und Am Steinberg.

Im Allgemeinen sähen die Anrainer das Anwohnerparken positiv. „Im Gründerzeitviertel West sagten sie mir, dass ihnen etwas Besseres nicht hätte passieren können“, sagt Reinhold Gerhards, Leiter des Ordnungsamtes.

An der Eickener Straße (Gründerzeitviertel Ost) gilt das Anwohnerparken nur für Bewohner in Häusern mit ungeraden Hausnummern (33-115). Die auf der anderen Straßenseite dürfen lediglich kostenfrei für eine Stunde mit Parkscheibe parken, dann muss fürs Auto gezahlt werden. Die Forderung Betroffener, eine einheitliche Anwohnerpark-Regelung zu schaffen, lehnt die Stadt ab. Dadurch sei die „klare Abgrenzung“ des Quartiers Ost nicht mehr gegeben. Anwohner z.B. der Marienstraße wollten dann ebenfalls den Anwohner-Schein. Nur: Hier kann sowieso kostenfrei abgestellt werden.

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