Gestaltungsleitlinien Stadt stellt Design-Regeln auf

Willich. · Ab Juni gilt für Lokale, Händler und Gastronomen eine Richtlinie zur Gestaltung der Außenflächen und Werbeträger.

 Der Geschäftsname darf auf Hängeschildern, auf dem Schaufenster oder über der Tür prangen. Regeln gibt es auch für die Möblierung.

Der Geschäftsname darf auf Hängeschildern, auf dem Schaufenster oder über der Tür prangen. Regeln gibt es auch für die Möblierung.

Foto: Stadt Willich

Die Zeiten, in denen im Willicher Stadtkern billige Plastikstühle und grelle Werbe-Sonnenschirme vor Gastronomiebetrieben sowie hässliche Werbeschilder und Fassadenbeschriftungen manche Ecken verschandelten, sind weitgehend vorbei. „Da hat sich in den letzten Jahren schon viel getan“, sagt City-Managerin Christel Holter. Trotzdem habe man dem Ganzen noch einen Rahmen geben wollen, an dem sich die Geschäftsleute, die Veränderungen vornehmen wollen, orientieren müssen. „Ein aufgeräumtes Bild der Fassaden und der Räume davor ist das Ziel“, so Holter. Und so treten zum 1. Juni die Werbeanlagensatzung und die Gestaltungsrichtlinien der Stadt in Kraft.

Sie sind durchaus verbindlich, sind in den ausgewiesenen Bereichen geltendes Recht. Das bedeutet: Es wird zwar niemand gezwungen, sich neue Möbel für die Außengastronomie anzuschaffen oder die Werbung an der Fassade zu ändern – aber wer das tut, muss sich ab Juni an die Vorgaben halten. Wobei die Leitlinien mit wenigen klaren Regeln bewusst einen großen Handlungsspielraum lassen sollen, um trotzdem Individualität zu ermöglichen. Unterschieden wird zwischen den Bereichen „historischer Stadtkern“ (im Wesentlichen die Bahnstraße ab der Burgstraße, der Markt, die Peterstraße bis zum Kaiserplatz und die Kreuzstraße bis zur Ecke Dammstraße) und der weiter gefassten „modernen Innenstadt“.

An der Ausarbeitung waren
auch Gastronomen beteiligt

Angestoßen wurde die Erstellung der Leitlinien als ein Projekt zur Verbesserung der Gestaltungsqualität in der Innenstadt im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Marktplatzes. Dazu hatte die Stadtverwaltung Händler, Gastronomen und Eigentümer im Rahmen eines Workshops an einen Tisch geholt.

Der „historische Stadtkern“ ist geprägt von zwei- und dreigeschossigen kleinteiligen Häusern mit detailreichen Fassaden aus gebrannten Ziegeln oder Putz. Fassadenfarben sind entweder natürliche Farben der Materialien oder gedeckte, meist warme Töne. Auch die Möblierung kommt dem Anspruch nach, durch Kleinteiligkeit und teilweise historisierende Elemente den Charakter des historischen Stadtkerns zu unterstützen. „Berücksichtigen auch Sie bei der Gestaltung Ihrer Gewerbeeinheit diese Kleinteiligkeit, und zeigen Sie Sensibilität für Materialien und Farben. Lassen Sie die Qualitäten der Fassade des Hauses, in dem sich Ihre Gewerbeeinheit befindet, zur Geltung kommen“, appelliert die Stadt im Gestaltungshandbuch, das den Gastronomen, Dienstleistern und Händlern Orientierung bei der Gestaltung bieten soll.

Glas und Stahl prägen das Bild
der „moderneren Innenstadt“

In der „moderneren Innenstadt“ gibt es zwar hier und dort noch historischen Bestand, es dominieren allerdings Gebäude der Nachkriegszeit, aber vor allem jüngere bis aktuelle Bauvorhaben. Glas, Stahl und kühlere Farbtöne zeichnen die Fassaden aus. Auch die Stadtraummöblierung (Leuchten, Bänke, Poller, Fahrradständer sowie Pflasterung) ist modern.

Unterschieden wird bei der Gestaltung auch zwischen den Räumen am und vor dem Haus. Die Absicht, auf die eigene Gewerbeeinheit aufmerksam zu machen und andere Werbeanlagen zu überbieten, habe oft dazu geführt, die gestalterischen Ansprüche an die Werbeanlage in den Hintergrund zu rücken, heißt es im Handbuch. Künftig sollen Einzelbuchstaben oder Schriftzüge, die frei auf der Fassade montiert sind, zum Einsatz kommen, sowie Flachschilder, angebracht an die Fassade, integrierte Lösungen in Markisen oder Baldachinen, Aussteckschilder, Aufmalungen direkt auf die Fassade und Schaufensterbeklebungen.

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