Lebenslange Haft Urteil: Lebenslange Haft für 55-Jährigen

Willich/krefeld. · Willicher hatte Freund mit Messer getötet.

 Ein Gutachten befand den Mann für zurechnungsfähig.

Ein Gutachten befand den Mann für zurechnungsfähig.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Die Zweite Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts hat am Montag das Urteil gegen einen 55-jährigen Mann aus Willich gesprochen: Er erhielt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes. Als Motiv für seine Tat wird „Heimtücke“ angenommen. Der Beschuldigte hatte erwiesenermaßen im August 2018 auf einen 59-jährigen Willicher in dessen Kellerwohnung mehrfach mit einem Taschenmesser eingestochen. Dabei fügte der nun Verurteilte dem Geschädigten diverse Stich- und Schnittverletzungen zu, an denen der Mann noch am Tatort starb.

Der 55-Jährige betonte während des gesamten Prozesses, dass er nicht in Tötungsabsicht zu seinem ehemaligen Kumpel gegangen sei. Vielmehr habe er ihn wegen diverser Vorfälle in der Vergangenheit zur Rede stellen wollen. In dem Wohn- und Schlafraum des Geschädigten sei es jedoch schnell zum Streit und anschließend zu einer Rangelei gekommen. Schließlich habe er einen selbst angefertigten Hammer, den er mit sich führte, gegen den anderen eingesetzt und dann sein Taschenmesser in der Hand gehalten. An die Tatsache, dass er mit diesem mehrfach zugestochen habe, erinnere er sich nicht mehr.

An der Leiche des Mordopfers fanden sich 38 Stichwunden

Die Kammer hielt die Einlassung des 55-Jährigen für nicht schlüssig. Sie glaubte ihm nicht, dass er den Geschädigten nur zum Reden aufgesucht habe. Er sei vielmehr nachts in dessen Wohnung eingedrungen, um ihn in seinem Bett anzugreifen. Das sei heimtückisch und daher eine lebenslängliche Freiheitsstrafe angemessen.

Vor der Urteilsverkündung hatte zunächst ein Rechtsmediziner ausgesagt, der den Getöteten obduziert hatte. Der 41-Jährige erläuterte, dass er an dem Körper des 59-Jährigen insgesamt 38 „scharfe Gewalteinwirkungen“, also Messerstiche, vorgefunden habe, und zwar im Rumpf-, Kopf-, Hals- und Armbereich. Todesursächlich seien die durch den Einsatz des Messers entstandenen erheblichen Verletzungen der Lunge und des Herzens gewesen, in deren Folge das Opfer einen hochgradigen Blutverlust erlitten habe, ergänzte der Rechtsmediziner.

Im Anschluss stellte eine psychiatrische Sachverständige ihr Gutachten vor. Die Fachfrau erklärte, dass der 55-Jährige mit dem, was er getan habe, „sehr hadere“. Bei dem Willicher sei schon früh eine Drogenproblematik aufgetreten, hinzu kämen einige Inhaftierungen. In den zehn Jahren vor der Tat habe er sich allerdings nichts zu Schulden kommen lassen. „Auch seine Betäubungsmittelsucht hatte er schließlich weitgehend überwunden“, ergänzte die Sachverständige.

Vor der Tötung des 59-Jährigen habe der Willicher allerdings wieder angefangen, Heroin zu rauchen und regelmäßig Beruhigungsmittel zu konsumieren, so auch vor der Tat. „Er ist davon aber, meiner Ansicht nach, nicht so berauscht gewesen, dass es Einfluss auf die Geschehnisse in der Kellerwohnung hatte“, meinte die Gutachterin. Der 55-Jährige sei vielmehr steuerungsfähig gewesen. An die Ereignisse in dem Zimmer des 59-Jährigen erinnere er sich klar und deutlich, nur nicht, wie er ihr gegenüber betonte, an die Messerstiche. Das habe mit Verdrängung zu tun. „Er kommt mit seiner Tat nicht klar und blendet den Tötungsvorgang deshalb aus“, erläuterte die psychiatrische Sachverständige.

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