Velbert : Was zu beachten ist, bevor der Kanalsanierer loslegt
Velbert Mit den Tipps der Velberter Verbraucherschützer entgehen Hausbesitzer den Stolperfallen im Kleingedruckten.
Wenn Wurzeln aus Kanalrohren entfernt oder Anlagen zur Grundstücksentwässerung auf Lecks untersucht werden müssen, aber auch wenn rückgestautes Wasser aus dem Kanalnetz Probleme bereitet: Kanalsanierungsunternehmen versprechen die fachgerechte Übernahme solcher Arbeiten. „Doch rund ums Kleingedruckte der Unternehmen können Stolperfallen lauern“, erklärt Ute Rose, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW für das Projekt „KluGe“. Dieses berät zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zur umweltbewussten Grundstücksentwässerung und Abwasserentsorgung. „Bei der Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen uns immer wieder Unregelmäßigkeiten auf. Häufig werden die AGBs nicht deutlich als Vertragsbestandteil ausgewiesen, oder die Kund:innen können diese erst nach einem Link auf der Unternehmens-Homepage zur Kenntnis nehmen“, so die Verbraucherschützerin.
Vor einer Beauftragung und Vertragsunterschrift raten Ute Rose und das Team der Verbraucherzentrale NRW in Velbert daher immer zur Prüfung der nachstehenden Punkte:
Ob der Abwasserkanal saniert oder dessen Dichtigkeit überprüft werden soll – mit der Beauftragung schließen Kundinnen und Kunden mit dem Unternehmen einen Werkvertrag ab. Rechtlich schuldet das ausführende Unternehmen dabei den erfolgreichen Abschluss der Arbeiten. Bei Mängeln muss es innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Abhilfe sorgen. Im Kleingedruckten ist darauf zu achten, dass der Anbieter die genannten Arbeiten als Werkvertrag (nicht als Dienstvertrag) und nach bestem Wissen und Gewissen ausführt sowie eine Gewähr für den Erfolg übernimmt. Anderes wäre unzulässig.