Ratingen: Regentonnen? Kein Problem!

Satzung: Nutzung der Behälter ist vom Landeswassergesetz erlaubt

Ratingen. "Viel Aufregung - um gar nichts." So kommentierte Rechtsanwalt Jochen Heide den angeblichen Skandal um die befürchtete Ordnungswidrigkeit bei der Benutzung von Regentonnen. Die Fraktion der Grünen hatte in der vergangenen Woche auf neu formulierte Paragrafen in der überarbeiteten Abwassersatzung verwiesen und entsprechende Schlüsse daraus gezogen. Heide hatte federführend bei der Ausarbeitung der neuen Satzung mitgearbeitet. "Hier wurde eine Regentonnenproblematik entdeckt, die es gar nicht gibt." Im Landeswassergesetz sei die Nutzung von regentonnen ausdrücklich erlaubt, also müsse man so etwas nicht auch noch in der Satzung regeln.

Ein anderer Fall sei es, wenn man den Sammelbehälter von dem Kanalanschluss kappt oder Regenwasser aus der Dachrinne komplett auf dem Grundstück versickern lässt. Denn wenn beim Nachbarn dann das Grundstück versumpft, gibt es richtig Ärger.

Genehmigungspflichtig sind alle größeren Auffangtanks und Zisternen (3000 Liter und mehr). Verwundert ist Jochen Heide auch über die Forderung der Grünen, die Regenwassergebühr auf 20 Prozent zu reduzieren, wenn größere Rückhaltetanks vorhanden und mit einem Überlauf an das Kanalnetz angeschlossen sind. "In der aktuellen Satzung ist dafür der Flächenberechnungsfaktor 0,2 vorgesehen - das sind genau diese geforderten 20 Prozent."

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