Prozess 19-Jährigem droht Haftstrafe

Ratingen/Düsseldorf · Ein 19-jähriger Ratinger soll einen Mann in der Silvesternacht lebensgefährlich verletzt haben. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag. Urteil Mitte August.

 Der Prozess läuft vor dem Düsseldorfer Landgericht. Dem Angeklagten droht auch bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht Haft.

Der Prozess läuft vor dem Düsseldorfer Landgericht. Dem Angeklagten droht auch bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht Haft.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Dass sich das Land wegen der Pandemie im Lockdown befunden hat? Dass er eigentlich gar nicht hätte mit Freunden in der Stadt unterwegs sein sollen? Das dürften noch die geringsten Probleme sein, die ein Ratinger nach der letzten Silvesternacht hat. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen vor, in besagter Nacht zum 1. Januar 2021 einen anderen Mann mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt zu haben.

Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag, am Düsseldorfer Landgericht beginnt nun der Prozess gegen den Heranwachsenden, dem bis zu 15 Jahre Haft drohen könnten. Wegen seines Alters könnte auch eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht in Betracht kommen, auch dort drohen bei einem derart schwerwiegendem Tatvorwurf bis zu zehn Jahre Haft.

Anklage geht von einem Streit aus, der sich „aufgeschaukelt“ hat

Was war passiert kurz nach dem Jahreswechsel, um 2.15 Uhr in der Nacht? Ganz genau wissen dass wohl nur die Beteiligten selbst. Die Anklage geht von einem Streit aus, der sich über mehrere Begegnungen hinweg „aufgeschaukelt“ haben soll. Der Angeklagte soll erst privat mit Freunden gefeiert haben, gemeinsam soll man dann in der Stadt unterwegs gewesen sein.

Dort soll man auf eine andere Gruppe gestoßen sein, darunter offenbar mehrere Mitglieder einer Familie. Gekannt haben sich der Angeklagte und das spätere Opfer nicht, offenbar war das Aufeinandertreffen der Beteiligten eine Zufallsbegegnung. Schon im Vorfeld des später eskalierenden Streits soll es Reibereien untereinander gegeben haben, nach denen man wieder auseinander gegangen sei.

Der Angeklagte soll daraufhin einigen der Kontrahenten in deren Wohnhaus in der Berliner Straße hinterhergelaufen sein, im Hausflur soll es erneut Handgreiflichkeiten gegeben haben. Dort soll der 19-Jährige ein rotes Taschenmesser mit einer Klingenlänge von zehn Zentimetern gezogen und versucht haben, damit gezielt auf den Oberkörper und den Kopf des Opfers einzustechen. Einer seiner Freunde soll derweil auf den 16-Jährigen eingeschlagen haben, um ihn „in Schach zu halten“.

Das Opfer hatte zwei Schnittverletzungen an der Stirn sowie eine bis in die Bauchhöhle reichende Stichverletzung mit Darmperforation erlitten. Zeugen hatten die Rettungskräfte alarmiert, der Notarzt fand das Opfer mit einer aus der Bauchverletzung herausragenden Dünndarmschlinge vor.

16-Jähriger schwebte wegen Verletzung in Lebensgefahr

Der 16-Jährige schwebte wegen der Schwere der Verletzung und des erheblichen Blutverlustes zwischenzeitlich in akuter Lebensgefahr und wurde in der Klinik notoperiert.

Der Angeklagte und drei weitere Tatverdächtige konnten noch am Tatort festgenommen werden, gegen zwei der Mittäter wird derzeit noch ermittelt. Das Gericht hat zehn Verhandlungstage festgesetzt, Mitte August soll das Urteil verkündet werden.

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