Juristen sehen gute Chancen Erkrath klagt gegen Bezirksregierung

Erkrath · Erkrath hat zu viel Geld für Flüchtlinge erhalten und soll jetzt zurückzahlen.

 Justitia mit Waage.

Justitia mit Waage.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

(tpp) Eine Sondersitzung des Hauptausschusses dauerte länger als gedacht. Eigentlich brauchte die Verwaltung nur grünes Licht von der Politik, um fristgerecht gegen einen Bescheid der Bezirksregierung klagen zu können. Doch außer dieser Dringlichkeitsentscheidung stand noch ein Antrag der BmU auf der Tagesordnung, zu dem es unterschiedliche Meinungen gab.

Bei der Dinglichkeitsentscheidung ging es um Geld. Die Bezirksregierung hatte in den letzten Jahren monatliche Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz an die Kommunen, darunter Erkrath, überwiesen. Nun haben die Düsseldorfer festgestellt, dass für 2017 nicht in allen Fällen die Auszahlungsvoraussetzungen vorgelegen hätten, und fordern einen Teil des Geldes, 375 844 Euro, zurück.

Der Rückforderungsbescheid vom 22. Dezember 2020 wurde nach Gesprächen durch einen Änderungsbescheid am 16. Dezember 2021 lediglich um 3464 Euro reduziert. Für eine klamme Kommune wie Erkrath ist das genug Geld, um es nicht einfach so
aufzugeben.

Juristen sehen realistische Chancen, bei einer Klage recht zu bekommen, und begründen das mit einem ähnlich Fall in NRW, bei dem eine andere Kommune vor Gericht gewonnen hatte.

Stadt habe nur Leserecht für Ausländerzentralregister

Die Stadt Erkrath räumt ein, dass die Auszahlungsvoraussetzung nach heutiger Erkenntnis tatsächlich nicht vorgelegen hätten, doch die Statistiken über zugewiesene Flüchtlinge würden bei den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt. Die Stadt habe lediglich ein Leserecht für das Ausländerzentralregister und daher keine Verantwortung für unvollständige oder falsche Zahlen. Konkret hoffen die Juristen, den durch die Bezirksregierung genutzten Ermessensspielraum angreifen zu können. Im Ausschuss stimmte nur die BmU gegen den Dringlichkeitsbeschluss. Peter Sohn erklärte dazu: „Wir lehnen es ab, dass zwei vom Steuerzahler getragene Körperschaften gegeneinander klagen. Das Geld könnte man sinnvoller verwenden, etwa für den Verein
‚Zündstoff‘“.

Der Antrag der BmU hatte eine bessere Kontrolle der Verwaltung durch die Politik zum Inhalt. Seit Jahren würden vom Rat beschlossene Projekte nicht umgesetzt, oft mit der Begründung, anderes hätte eine höhere Priorität, hatte BmU-Chef Bernhard Osterwind beobachtet. Er fordert, bis zum 1. April eine „Software für Beschlusskontrolle“ im Ratsinformationssystem zu installieren. Wenn Beschlüsse nicht umgesetzt würden, müsse die Politik wenigstens besser informiert werden. CDU und FDP verwiesen auf eine Absprache, wonach der BmU-Antrag erst im Februar behandelt werden sollte. Ein Antrag des Bürgermeisters zur Vertagung wurde mit knapper Mehrheit
angenommen.

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