Schiefe Töne für Musikschullehrer
Die Freude der Lehrer an der Musikschule über einen Tarifvertrag währte nur kurz. Ihnen droht jetzt die Rückkehr zum Status der Honorarkräfte.
Mettmann. Eine „Dissonanz“ ist per Definition in der Musik eine „aufklärungsbedürftige Tonfolge“. Dabei können Dissonanzen, Missklänge, eine Partitur durchaus voranbringen. Was mit den ehemaligen Honorarkräften der Mettmanner Musikschule jetzt gespielt werden soll, ist so eine Dissonanz und gleicht derzeit einer Unvollendeten.
Jörg Krings, Verdi
„Im Februar 2018 haben wir den ehemaligen Honorarkräften auf zwei Jahre befristete Tarifverträge gegeben“, sagt die (noch) zuständige Fachbereichsleiterin im Rathaus, Ute Piegeler. Das galt, ihrer Schätzung nach, für Drei Viertel des rund 30-köpfigen Pädagogenteams. Ihnen droht nach Informationen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi nun die Rolle rückwärts. Denn völlig überraschend hat das Bundessozialgericht im März anderslautende Urteile von Vorinstanzen kassiert und die Beschäftigung von Musikschullehrern auf Honorarbasis für durchaus rechtens erklärt. Einschränkung: Der jeweilige Einzelfall müsse geprüft werden.
Das Urteil könnte unmittelbare Auswirkungen für die Mettmanner Musikschule haben. Nach Verdi-Informationen ließ die Stadt die einstigen Honorarkräfte eine Zusatzvereinbarung unterschreiben, die für genau diesen Fall die Rückkehr zum alten Status erlaubt. Mit anderen Worten: Die Musikschullehrer würden ihre soziale Absicherung, die Rentenbeiträge und den Urlaubsanspruch wieder verlieren. Verdi-Sekretär Jörg Krings sagt: „Diese Rolle rückwärts geht unserer Meinung nach arbeitsrechtlich gar nicht. Und sie zeigt eine äußerst geringe Wertschätzung der Stadt für die Musikschullehrer.“