Messerstecher müssen ins Gefängnis

Zwei Männer wurden wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Messerstecher müssen ins Gefängnis
Foto: Ebener/dpa

Mettmann. Es begann mit einem Streit zwischen zwei Nachbarn in der Gruitener Straße. Der eine angeblich in ständiger Feierlaune. Der andere, vom Lärm genervt, schlaflos im Bett. „Vier Männer und zwei Frauen haben jede Nacht bis zwei Uhr Party gemacht“, erklärte der 46-Jährige Litauer, warum ihm schließlich im vergangenen April der Kragen geplatzt sei. Schon zuvor habe es ständig Streit wegen des Lärms gegeben. Die Hausverwaltung habe ihm nicht helfen können. Und auch die mehrmals herbeigerufene Polizei habe nichts tun können.

Bevor die Lage schließlich eskaliert sei, soll ihn ein Freund der späteren Opfer im Hausflur mit dem Tode bedroht haben. Zusammen mit einem Bekannten, dem er zuvor sein Leid geklagt hatte, sei er daraufhin zur Wohnung seines Nachbarn gegangen, um die Sache zu klären. „Nur mit Worten“, wie der Mann und sein mitangeklagter Bekannter vor Gericht beteuern.

In aufgebrachter Stimmung und ziemlich betrunken habe man an der Türe des Wohnungsnachbarn geklopft. Als diese geöffnet wurde, habe es eine Rangelei gegeben, an deren Ende der Nachbar aus Ghana durch einen Messerstich in die Brust lebensgefährlich verletzt wurde. Dessen in der Wohnung anwesender Freund trug ebenfalls Verletzungen davon. Eine Schnapslaune sei das alles gewesen, wie beide Angeklagten vor dem Wuppertaler Amtsgericht beteuerten.

Dort fiel nun im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung das Urteil gegen die beiden Männer, denen zuvor verminderte Schuldfähigkeit attestiert worden war. Die beiden Angeklagten wurden vom Amtsgericht Wuppertal wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten sowie zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

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