Rabbit-Station: Prozess gegen frühere Betreiber geht weiter

Im November 2008 wurden 250 Tiere aus der Auffangstation gerettet. Sie konnten inzwischen von der AGT weiter vermittelt werden.

Langenfeld. Für die Kaninchen hat die Geschichte ein Happy End. Die verwahrlosten Tiere haben alle ein zu Hause gefunden. Für die Retter fehlt jedoch noch ein entscheidendes Kapitel: das juristische Nachspiel. Am 25. März wird der Prozess gegen zwei Männer wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz vor dem Langenfelder Amtsgericht fortgesetzt. „Ich will, dass die Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden“, sagt Christa Becker von der Aktionsgemeinschaft für Tiere (AGT).

Die Angeklagten hatten die Rabbit-Station 2008 ins Leben gerufen. Sie wollten herrenlosen und kranken Kaninchen ein Zuhause zu geben. Anfangs gelang das noch, doch die Tiere vermehrten sich zu schnell. Plötzlich gab es auf der Anlage rund 250 Tiere. Die Notstation war überfordert.

Die Aktionsgemeinschaft für Tiere (AGT) schaltete sich ein. „Es war ein grausamer Anblick“, erinnert sich die Vorsitzende Christa Becker (62). Eine Tierärztin habe festgestellt, dass sich die Kaninchen in einem sehr schlechten Zustand befänden, und später Anzeige erstattet. Die Tiere seien nicht nach Geschlechtern getrennt, die Häsinnen überwiegend trächtig gewesen. Sie hätten an den verschiedensten Krankheiten gelitten. Einige Kaninchen buddelten sich vier Meter tief in die Erde, um vor anderen Kaninchen zu flüchten. „Wenn sich die Tiere nicht vertragen, beißen sie sich sonst tot“, erklärt Christa Becker von der AGT das Verhalten.

Die AGT nahm die Tiere auf und versorgte sie in einem Gewächshaus. „Die Aktion hat uns an unsere finanziellen Grenzen gebracht“, sagt Becker. 40 000 Euro habe der Verein investiert. „Die Tiere mussten ärztlich behandelt werden, die Böcke kastriert werden“, sagt Becker. Hinzu kamen die Kosten für das Gewächshaus und Futter. Nach zwei Jahren seien nun aber alle Tiere, auch mit Unterstützung von anderen Tierschützern, vermittelt worden. „Wir haben darauf geachtet, dass die Tiere nicht in Käfighaltung kommen. Jetzt hat jedes Kaninchen zwei Quadratmeter Platz. Alles andere ist auch Tierquälerei“, sagt Becker.

Im August vergangenen Jahres hatte der Prozess gegen die Männer begonnen, war dann jedoch vertagt worden. Der Prozess müsse neu aufgerollt werden, sagte der Richter. Den Ausschlag dazu hatte gegeben, dass einer der Männer zusätzlich wegen falscher eidesstattlichen Versicherung angeklagt ist. Da bestehe Aufklärungsbedarf, so die Juristen. Christa Becker, die am 25. März nicht als Zeugin aussagen soll, ist verärgert: „Es ging nicht um Tierquälerei, um den eigentlichen Grund für den Prozess.“

„Wir wollten den Tieren ein schönes Zuhause bieten“, hatte einer der Angeklagten vor Gericht ausgesagt. Die AGT sieht das anders: Sie nennt das Verhalten der Männer eine falsch verstandene Tierliebe, das Sammeln der Kaninchen ein krankhaftes Verhalten.

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