Abkochgebot für Trinkwasser Kreis Mettmann: Wasser aus dem Hahn unbedingt vor dem Trinken abkochen

Kreis Mettmann · Menschen, die in Wülfrath, Velbert, Heiligenhaus und Ratingen wohnen, sollten bis auf Weiteres ihr Trinkwasser unbedingt abkochen. Es könnte verunreinigt sein.

 Wasser aus dem Wasserhahn sollte vorerst abgekocht werden.

Wasser aus dem Wasserhahn sollte vorerst abgekocht werden.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Die aktuelle außergewöhnliche Hochwassersituation hat dazu geführt, dass das von den beiden Wasserwerken in Mülheim-Styrum für die Trinkwasserversorgung aufbereitete Uferfiltrat der Ruhr von Flusswasser beeinträchtigt wird, teilt der Kreis Mettmann mit. Das führe zu einer deutlichen Trübung des Trinkwassers. Zum Versorgungsgebiet dieser beiden Wasserwerke gehören auch die Städte Wülfrath, Velbert und Heiligenhaus sowie die Ratinger Stadteile Lintorf, Breitscheid, Hösel und Eggerscheidt.

Aus den umliegenden Kreisen und Städten wie Wuppertal oder Düsseldorf hat es dazu bisher noch keine Meldung gegeben. Das Wasser aus dem Wasserhahn sollte demnach problemlos ohne trinkbar sein ohne es abkochen zu müssen.

Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft desinfiziert das Wasser mit Ozon, UV-Licht sowie Chlor in extrem hoher Konzentration. Es ist mit gravierenden Geschmacks- und Geruchsveränderungen zu rechnen.

Zusätzlich hat das Kreisgesundheitsamt bis auf Weiteres ein Abkochgebot angeordnet.

Wer genau wissen will, ob sein Haushalt betroffen ist, kann unter www.rww.de/trinkwasseranalysen Wohnort, Straße und Hausnummer eingeben. Wird angezeigt, dass das Trinkwasser aus den Wasserwerken Mülheim/Styrum-Ost und Mülheim/Styrum-West kommt, ist man betroffen.

Fragen und Antworten zur Chlorung gibt es unter www.rww.de/chlor, zum Abkochgebot unter www.rww.de/abkochgebot.

(red)
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