Schwarzarbeit Krefelder Zoll prüft - Restaurant musste wegen illegal Beschäftigter schließen

Krefeld · Die Zollbeamten haben in den vergangenen beiden Wochen mehrere Gaststätten, Taxi- , wie auch Bauunternehmen in Krefeld und Viersen geprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass mehrere Personen über keine Aufenthaltsgenehmigung verfügten.

 Die Zollbeamten konnten gleich mehrere illegale Beschäftigungsverhältnisse aufdecken. (obs/Generalzollinspektion)

Die Zollbeamten konnten gleich mehrere illegale Beschäftigungsverhältnisse aufdecken. (obs/Generalzollinspektion)

Foto: Zoll/Generalzolldirektion

Am 22.07. hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld das Taxi- und Gaststättengewerbe in Krefeld, wie auch in dem angrenzenden Kreis Viersen kontrolliert, heißt es in einer Mitteilung der Zollbehörde. Dabei befragten die Beamten insgesamt 18 Taxifahrer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Mit dem Resultat, dass bei zwei Dienstleistern der Verdacht eines Leistungsmissbrauchs vorliegt, teilten die Behörden weiter mit.

Auch bei der Prüfung der Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben wurden einige Verstöße aufgedeckt. Von vier geprüften Lokalitäten waren lediglich zwei ohne Beanstandung. Bei den übrigen wurden sieben illegale Personen angetroffen, die über keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland verfügten. Laut den Zollbeamten waren in einer Gaststätte zudem zwei weitere Personen ohne Sozialversicherung beschäftigt. Gegen den Inhaber wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Meldeverstöße, wie auch der illegalen Beschäftigung von Ausländern eingeleitet. Daraus ergab sich, dass die Lokalität noch am Abend schließen musste, da kein Küchenpersonal mehr zur Verfügung stand.

Rund vier Tage später erfolgte dann von der FKS Mönchengladbach eine Inspektion des Baugewerbes der Stadt Viersen.

Am frühen Morgen wurden insgesamt 25 Bauarbeiter von 14 Unternehmen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Dabei stellte sich heraus, dass drei von ihnen illegal angestellt waren, berichtet der Zoll. Gegen die Personen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Aufnahme einer Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Auch der Arbeitgeber blieb nicht verschont. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet.

(red)
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