Urteil zur Stromtrasse durch Tackheide „Das Gericht hat gesprochen, dem müssen wir uns fügen“

„Wir haben gemacht, was wir machen konnten“, sagt Werner Lennackers. Der Vorsitzende des Bürgervereins Tackheide sprach auf der Jahreshauptversammlung im „Stahlhaus“ an der Gladbacher Straße die Krefelder Klage gegen die geplante 380-kv-Höchstspannungsfreileitung an, die vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert war (die WZ berichtete).

 Werner Lennackers ist enttäuscht, dass die Stromtrasse durch Tackheide nicht zu verhindern ist.

Werner Lennackers ist enttäuscht, dass die Stromtrasse durch Tackheide nicht zu verhindern ist.

Foto: Dirk Jochmann

Im Bereich Tackheide sind viele Bürger mit ihren Grundstücken vom Bau der Leitung durch Netzbetreiber Amprion betroffen. Daran zu ändern sei jetzt wohl nichts mehr, so Lennackers resigniert: „Das Gericht hat gesprochen, dem haben wir uns zu fügen.“

Die vollständige Urteilsbegründung liegt bisher nicht vor, das Gericht hat hierzu zwei Monate Zeit. „Insofern erfolgt eine umfassende Stellungnahme erst nach Zustellung des Urteils samt Urteilsbegründung“, erklärt ein Sprecher der Stadt Krefeld auf Anfrage. Grundsätzlich bedeute das Urteil, dass die Trasse damit umgesetzt werden könne. Das Bundesverwaltungsgericht war letztinstanzlich zuständig, weitere Klagen sind also nicht möglich. Die Freileitung liegt vielfach nur einen Steinwurf von den Wohnhäusern entfernt, gesundheitliche Gefahren werden dadurch von Anwohnern befürchtet.

Anwohner befürchten
viel mehr Verkehr

Ein weiteres Thema der Versammlung war das geplante Wohngebiet  östlich der Siedlung Tackheide. Es soll auf einer Fläche von 14,5 Hektar 400 bis 500 Wohneinheiten umfassen. Die Einleitung des Bebauungsplans 833 war im Februar 2020 beschlossen worden – trotz vielfacher Proteste von Anwohnern, die eine erhebliche Zunahme des Verkehrs befürchten. Seitdem war von dem Verfahren kaum noch etwas zu hören.

Wie ist der Stand der Dinge? „Umfangreiche Flächenanteile des Plangebiets befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Krefeld. In Vorbereitung des Bebauungsplanentwurfs ist die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs vorgesehen“, berichtet der Stadtsprecher. Die Verwaltung sei mit dessen Vorbereitung beauftragt worden.

„Der Wettbewerb zielt darauf ab, eine Vielfalt innovativer Lösungsvorschläge zu generieren und die städtebauliche Qualität des Entwurfs zu steigern“, so der Sprecher. An einen Tisch mit der Stadt setzen sich dabei der Kommunalbetrieb Krefeld und die Netzgesellschaft. Die Ergebnisse ihrer Beteiligung werden – gemeinsam mit den Anregungen der politischen Gremien, etwa zur Berücksichtigung des Klimaschutzkonzeptes und der verkehrlichen Erschließung – dem Wettbewerb zugrunde gelegt.

Aktuell wird die Durchführung des Wettbewerbs vorbereitet. Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten wird den politischen Gremien der Auslobungstext zur Beschlussfassung vorgelegt. Erst danach ist der Beginn des Wettbewerbsverfahrens sowie zu einem späteren Zeitpunkt die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens  vorgesehen. Keine Angaben macht der Stadtsprecher dazu, wie lange das alles dauern soll. Laut Werner Lennackers habe der zuständige Beigeordnete Markus Beyer ihm gegenüber erklärt, dass es erst im zweiten Halbjahr 2022 weitergehe.

Erfolgreich verlief ein ganz besonderes Hilfegesuch: Ein ehemaliger Krefelder, der schwer erkrankt ist, hatte den Bürgerverein angeschrieben und auf der Suche nach seiner ehemaligen Freundin um Hilfe gebeten. Diese wohnte Mitte der 1970er-Jahre mit ihrer Familie im Bereich Tackheide. Vor seinem Lebensende wollte er die Frau, die er einst aus Karrieregründen verlassen hatte, wiedersehen. Tatsächlich gelang es dem Bürgerverein, die Frau aufzustöbern und ein Treffen zwischen beiden zu vermitteln.

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