OVG hat entschieden Düsseldorfer Amtsgericht muss Pressemitteilung zu Metzelder löschen

Düsseldorf · Das Amtsgericht Düsseldorf durfte in einer Pressemitteilung, die ins Internet gestellt wurde, nicht den Namen und die Tatvorwürfe gegen Ex-Fußballnationalspieler Christoph Metzelder veröffentlichen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden.

 Das OVG hat geprüft, ob das Amtsgericht in Düsseldorf eine Pressemitteillung über Ex-Fußballprofi Christoph Metzelder veröffentlichen durfte.

Das OVG hat geprüft, ob das Amtsgericht in Düsseldorf eine Pressemitteillung über Ex-Fußballprofi Christoph Metzelder veröffentlichen durfte.

Foto: Oliver Killig/ZB/dpa/Oliver Killig

Es war dem Gericht aber erlaubt, Medienvertreter „wahrheitsgemäß unter Namensnennung über die Anklageerhebung und den Tatvorwurf in abstrakter Form unter Hinweis auf die Unschuldsvermutung zu unterrichten“. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Donnerstag entschieden und damit einen Beschluss aus der Vorinstanz teilweise gekippt. Die Anwälte des Vize-Weltmeisters waren per Eilverfahren gegen die Veröffentlichung vorgegangen. Der Beschluss ist unanfechtbar. (Az.: 4 B1380/20)

Nicht durchsetzen konnten sich die Anwälte des 40-Jährigen mit der Forderung, dem Amtsgericht Vorgaben für die künftige Pressearbeit zu machen. Auch mit der Namensnennung des ehemaligen Nationalspielers gegenüber Medienvertretern hat das OVG kein Problem. Nach Angaben einer Sprecherin weist der Senat auf die „Prominenz des Antragstellers und sein bisheriges Engagement für Kinder und Jugendliche und zwar gerade auch für die Bekämpfung des Kindesmissbrauchs“ hin.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin muss die Mitteilung aus dem Internet entfernt werden, damit sie für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich ist. In dem frühen Stadium des Strafverfahrens sei durch das Amtsgericht das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht des Antragstellers auf ein faires Verfahren, insbesondere die Unschuldsvermutung, verletzt worden. Metzelder hätte vor der Veröffentlichung angehört werden müssen, heißt es in dem OVG-Beschluss. Auch habe das Gericht zu viele Details genannt.

Für den ehemaligen Nationalspieler Metzelder gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung. Über die Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft - und ob es dann zu einem Prozess kommt - muss das Amtsgericht Düsseldorf erst noch entscheiden.

(dpa)
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