CDU-Politiker Tauber bedroht: 2000 Euro Geldstrafe für Düsseldorfer

Der CDU-Generalsekretär hatte einen 45-Jährigen angezeigt, der ihn auf seiner Facebook-Seite bedroht und beleidigt hatte.

Peter Tauber hatte den Düsseldorfer angezeigt.

Peter Tauber hatte den Düsseldorfer angezeigt.

Foto: Michael Kappeler

Düsseldorf. Zusammen mit seiner Katze saß ein 45-jähriger Unternehmer im Februar spätabends vor seinem Computer und ärgerte sich fürchterlich über CDU-Generalsekretär Peter Tauber, nachdem er einen Zeitungsartikel über eine Mobbing-Affäre gelesen hatte. Nach zwei Gläsern Wein rief er die Facebook-Seite des Bundestagsabgeordneten auf, beschimpfte ihn als „primitives Mobberschwein“ und kündigte an, Tauber bei der nächsten Wahl zu töten. Dann soll auch noch die Katze auf die Tastatur gesprungen sein und dafür gesorgt haben, dass das Wort „töten“ etliche Male wiederholt wurde. Wegen Bedrohung und Beleidigung musste sich der Düsseldorfer am Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten.

Der CDU-Generalsekretär persönlich hatte den 45-Jährigen angezeigt. „Es tut mir leid, ich war aufgebracht,“ erklärte der Angeklagte zu den Vorwürfen. Er habe in seinem Leben selbst Mobbing-Erfahrungen gemacht. Außerdem habe Tauber schon selbst öffentlich Ungelernte oder Mini-Jobber übel beleidigt. Das allerdings könne, so Richter Hans-Werner Telle-Hetfeld, kein Grund sein, sich selbst strafbar zu machen.

Das Wort „töten“ habe der Unternehmer nicht wörtlich, sondern im übertragenen Sinne gemeint: „Natürlich wollte ich dem Man nicht wirklich etwas antun.“ Der Richter bemerkte dazu, der Angeklagte habe aber offenbar einen „Beitrag zur Verrohung der politischen Landschaft“ leisten wollen. Dass die Katze auf die Tastatur gesprungen sei, hielt er für eine Schutzbehauptung.

Für den Unternehmer sprach, dass er bisher nicht vorbestraft ist und ein Geständnis ablegte. Verurteilt wurde er zu einer Geldstrafe von 2000 Euro.

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