Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts 17-Jährige setzt ihr Baby nach der Geburt aus

Lichtenbroich · Ein Baby ist in Lichtenbroich ausgesetzt worden. Die minderjährige Mutter sitzt in Haft.

 Einsatzkräfte der Polizei fanden das Neugeborene (Symbolbild).

Einsatzkräfte der Polizei fanden das Neugeborene (Symbolbild).

Foto: dpa/Fabian Strauch

(veke/ujr) In der Nähe einer Flüchtlingsunterkunft in Lichtenbroich ist ein Säugling gefunden worden. Wie die Polizei mitteilte, hatten Zeugen die Ermittler zu einer kommunalen Unterbringungseinrichtung in dem Stadtteil gerufen, wo die Einsatzkräfte im Freien ein neugeborenes Kind fanden. Der äußerlich nur leicht verletzte, jedoch stark unterkühlte Säugling wurde umgehend ärztlich versorgt und zur weiteren Beobachtung in eine Klinik gebracht.

Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln nun wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes. Die minderjährige Mutter wurde noch in der Nacht nach einer umfangreichen Suche festgenommen. Sie wurde  am Freitag dem Haftrichter vorgeführt. Nach ersten Informationen handelt es sich bei der Mutter um eine 17-Jährige. Ihre Schwangerschaft soll zuvor nicht bemerkt worden sein. Das mag verwunderlich erscheinen, da sie bislang in der Unterkunft in ihrem Familienverbund lebte. Solche Fälle gibt es jedoch – es ist möglich, dass auch die Mutter selbst ihre Schwangerschaft nicht wahrgenommen hat. Auch den zahlreichen Beschäftigten in der Unterkunft soll nichts aufgefallen sein. Dort arbeitet ein Verwalter, ein Sozialverband hat die Betreuung übernommen, rund um die Uhr ist sieben Tage in der Woche ein Sicherheitsdienst vor Ort. Das Düsseldorfer Jugendamt ist eingeschaltet worden.

Es kümmert sich um Kind und Mutter, die sich vermutlich in einer schweren Krise befunden haben dürfte. In solchen Fällen spricht das Amt für das Kind die Inobhutnahme aus und bestellt einen Vormund, der sich um die Formalien kümmert. Möglich ist, dass der Säugling im Anschluss an die medizinische Versorgung vom Jugendamt in eine familiäre Bereitschaftsbetreuung gegeben wird, mit der dem Bindungsbedarf des Babys entsprochen werden soll. Wie es dann weitergeht, hängt auch davon ab, ob die 17-jährige Mutter in einer Art Kurzschlussreaktion gehandelt hat.

(veke)
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