Achenbach-Affäre wird die Justiz noch Jahre beschäftigen
Auftakt des Zivilverfahrens war für den Kunstberater wenig erfreulich. Jetzt ging eine neue Anzeige beim Staatsanwalt ein.
Düsseldorf. Es war „nur“ ein Zivilprozess, der am Dienstag vor dem Düsseldorfer Landgericht begann. Trotzdem waren alle Zuschauerplätze im großen Saal besetzt. Denn die Affäre um Kunstberater Helge Achenbach wird die Justiz vermutlich noch einige Jahre beschäftigen.
Ob Insolvenzverwalter Marc d’Avoine oder zahlreiche andere Rechtsanwälte, die in den folgenden Verfahren noch zum Zuge kommen — man war gespannt, wie das Zivilgericht die Klage der Aldi-Erben gegen Achenbach über 19,3 Millionen Euro einschätzen würde. Von dem Vorsitzenden Richter Joachim Matz kamen klare Worte. Er glaubt nicht, dass Berthold Albrecht mit dem 62-Jährigen großzügige Sonderregeln beim Kauf von Kunst und Oldtimern vereinbart hat.
Was bedeutet das für den möglichen Strafprozess? Erst einmal wenig. Denn ein Zivilverfahren spielt sich unter völlig anderen Voraussetzungen ab. Die „Beweislast“, wie es juristisch heißt, liegt bei den jeweils streitenden Parteien. Am Ende entscheidet, welche Argumente die Kammer überzeugt haben.
Das ist bei einem Strafprozess anders. Da muss die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten die Schuld eindeutig nachweisen. Wenn Restzweifel bestehen, dass eine Straftat begangen worden ist, muss es einen Freispruch aus Mangel an Beweisen geben.
Die Essener Staatsanwaltschaft hatte im Oktober Anklage wegen Betruges, Untreue und Urkundenfälschung gegen den Kunstberater erhoben. Neben der Familie Albrecht soll er mindestens zwei weitere solvente Kunden um insgesamt 23 Millionen Euro geprellt haben.