„3G“ : Neue Corona-Regeln in NRW: So weist man sich als geimpft, genesen oder getestet aus
Menschen in NRW müssen sich bei vielen Gelegenheiten als getestet, geimpft oder genesen ausweisen. Doch was ist damit jeweils genau gemeint? Ein Überblick.
Ab Freitag (19.8.) müssen Menschen in NRW bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 beispielsweise für einen Besuch der Innengastronomie, bei einer Hotelübernachtung oder beim Sport in Hallen getestet, geimpft oder genesen sein. Diese „3G“-Regel soll zunächst bis zum 17. September gelten. Die „3G-Regel“ gilt auch für Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept), für körpernahe Dienstleistungen und Großveranstaltungen im Freien ab 2500 Personen. Für Clubs und Diskotheken reicht kein Schnelltest, sondern es muss ein PCR-Test vorgelegt werden. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen. Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt die „3G-Regel“ laut Ministerium generell - also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35. >>> Einen ausführlichen Überblick zu den neuen Corona-Regeln in NRW finden Sie hier <<<
Doch welche Nachweise brauchen die Menschen in NRW genau - und wer gilt als vollständig geimpft oder genesen? Fragen und Antworten:
Wer gilt in NRW als vollständig geimpft oder genesen?
- Als geimpft gilt, wer eine vollständige Impfung oder Genesung belegen kann: Gültig ist der Impfpass oder ein digitaler Impfnachweis von einer „vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff“. In der Regel sind das zwei Impfungen, bei Johnson & Johnson genügt eine Dosis.