Neue Beschlüsse Corona in NRW: Regelungen verlängert – mit zwei Ergänzungen

Düsseldorf · DIe Corona-Regeln werden in NRW zunächst bis zum 21. Februar verlängert, teilt das Gesundheitsministerium mit. Dabei wurden allerdings zwei Ergänzungen vorgenommen.

 Die Maksenpflicht gilt jetzt auch im Umkreis von zehn Metern vor Geschäften.

Die Maksenpflicht gilt jetzt auch im Umkreis von zehn Metern vor Geschäften.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Coronaregelungen für Nordrhein-Westfalen um zunächst eine Woche verlängert - bis zum 21. Februar. Dabei gebe es zwei notwendige Anpassungen, wie das Ministerium am Samstag mitteilte. Die Maskenpflicht gelte künftig in einer Entfernung von zehn Metern von Geschäftseingängen. Damit werde der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, wonach dieser Bereich klarer abgegrenzt werden muss, Sorge getragen. Und: Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen müssen nun eine medizinische Maske tragen.

(dpa/lnw)
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