Beratungen am Mittwoch Das sind die neuen Corona-Beschlüsse im Überblick

Berlin · Wie lange dauert der Lockdown noch? Welche Lockerungen könnte es wann geben? Und was ist mit Schulen und Kitas? Bund und Länder haben darüber am Mittwoch entschieden, hier finden sie einen Überblick.

 Der Lockdown wird bis zum 7. März verlängert. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten geeinigt.

Der Lockdown wird bis zum 7. März verlängert. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten geeinigt.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Bund und Länder sehen in deutlich gesunkenen Ansteckungsraten viel erreicht im Kampf gegen das Coronavirus - aber noch lange keinen Anlass für Entwarnung. Denn neue Varianten des Virus, die ansteckender sein könnten, breiteten sich aus, warnen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten. Die bestehenden Auflagen sollen deshalb grundsätzlich bis zum 7. März verlängert werden. Die Details:

KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und
insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“.

MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.

REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.

HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.

KITAS & SCHULEN: Die Öffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll Priorität haben. „Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise
wieder geöffnet werden“, mit Vorsichtsmaßnahmen wie Lüften, Schnelltests und wo möglich hochwertigen Masken. Über Öffnungen entscheiden aber die Länder. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen prüfen, ob Kita-Betreuer und Grundschullehrerinnen beim Impfen eine höhere Priorität erhalten.

FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden.

WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine „stabile“ Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen durch die Länder folgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können. Für Lockerungen in Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wollen Bund und Länder eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ weiterentwickeln.

In Ländern und Landkreisen, wo es binnen sieben Tagen weiterhin mindestens 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, sollen gegebenenfalls weiter härtere Auflagen gelten.

Bund und Länder wollen am 3. März erneut beraten.

IMPFUNGEN: Geplant ist weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger bis zum Ende des Sommers ein „Impfangebot“ bekommen, also mindestens eine erste Impfung gegen Covid-19 erhalten haben.

(dpa)
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