Schuldenbremse: Angst vor den eigenen Beschlüssen

Die Schuldenbremse ist einst von der Großen Koalition erdacht worden, als die Wirtschafts- und Finanzkrise auf ihrem Höhepunkt war. Sie war das Signal an die junge Generation, dass man bei dem Milliarden-Feuerwerk, das man zur Rettung von Banken, zum Sanieren von Schulen und zum Verschrotten von Autos abbrannte, nicht gänzlich die Belange der Kinder und Enkel vergessen hat.

Schließlich müssen die ja alles zurückzahlen.

Wie notwendig dieser damals eher belächelte Schritt war, zeigt sich heute. Denn die Geldausgeber von gestern wollen von dem Ausgabenstopp von morgen wenig wissen.

Wolfgang Schäuble weiß es, Helmut Linssen ahnt es, und die Kommunen befürchten es: Spätestens ab 2013 wird es so harte Einschnitte in die öffentlichen Haushalte geben, wie sie bislang kaum vorstellbar waren. Das Land zum Beispiel muss sich derzeit mehr als zehn Prozent seines Etats auf dem Kreditmarkt leihen. Damit ist bald Schluss, denn die Schuldenbremse wird greifen. Ob sie jetzt, wie CDU und FDP fordern, in der Landesverfassung verankert wird, oder ob sie nur als schlichtes Gesetz daher kommt, ist dabei relativ nebensächlich. Hauptsache, es wird umgesetzt.

Doch da bestehen immer noch berechtigte Zweifel. Schon klagt das Nordlicht Peter Harry Carstensen gegen die Verfassungsänderung auf Bundesebene. Der Ministerpräsident aus Schleswig-Holstein entwickelt sich überhaupt immer mehr zum Querulanten bei unliebsamen Beschlüssen.

Nur muss sich auch dieser CDU-Mann aus der Randlage die Frage gefallen lassen, wo er war, als seine Partei die Schuldenbremse per Verfassungsänderung sowohl im Bundestag wie auch im Bundesrat mit beschloss.

Als würden sie ihre Beschlüsse von gestern nicht ernst nehmen, so führen sich Opportunisten à la Carstensen heute auf. Es ist ganz einfach höchste Zeit, das finanzpolitische Maß neu zu definieren. Diesen Prozess kann die Schuldenbremse nur befördern.

Grund zu klagen haben alleine die Kommunen: Sie wurden als einzige politische Ebene gar nicht gefragt, als das Selbstbeschränkungsinstrument erfunden wurde. Für sie muss es eine Sonderregelung geben. Doch den Glauben, ihre Misere würde in Düsseldorf oder Berlin wahrgenommen, haben viele Rathauschefs längst aufgegeben.

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