Ausgleich bei großer Flugverspätung

München/Erding (dpa) - Flugreisende mit mehr als drei Stunden Verspätung haben fast immer Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Das teilt die Verbraucherzentrale Bayern mit.

Bei einer mehrstündigen Verspätung bekommen Flugreisende einen finanziellen Ausgleich. Die Fluglinie kann sich dann nicht auf einen technischen Defekt der Maschine berufen. Die Verbraucherzentrale verwies in einer Mitteilung auf ein Urteil des Amtsgerichts Erding vom April dieses Jahres (Aktenzeichen: 3 C 1009/10/26.4.2011). Dabei wurde einem Passagier eine sogenannte Ausgleichszahlung wegen einer großen Flugverspätung zugesprochen.

Das Gericht habe seine Entscheidung mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2009 begründet, heißt es weiter in der Mitteilung. Darin sei klargestellt worden, dass die Passagiere verspäteter Flüge denen annullierter Flüge gleichgestellt werden müssen, wenn sie einen Zeitverlust von mindestens drei Stunden erleiden. Sie hätten daher auch finanziellen Ausgleich zu erhalten, erläuterte die Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale im Freistaat, Petra von Rhein, in München.

Die Fluggesellschaft konnte sich in dem vom Europäischen Gerichtshof verhandelten Fall nicht auf einen technischen Defekt hinausreden. Die in der Fluggastrechte-Verordnung beschriebenen „außergewöhnlichen Umstände“ seien nach herrschender Rechtsprechung eng auszulegen, sagte von Rhein. „Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass technische Probleme für sich genommen nicht als außergewöhnliche Umstände anzusehen sind.“

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