Auslandsreise-Krankenversicherung : Auf Auslandsreise infiziert - die Kostenfrage
DÜSSELDORF Verbraucherzentrale NRW rät dringend zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung – nicht nur wegen Covid 19.
Mit der erhofften Entspannung in Sachen Corona dürfte auch die Reiselust wieder steigen. Doch was ist, wenn sich der Reisende im Ausland ansteckt und behandelt werden muss? Oder die Reise abbrechen muss, um zuhause behandelt zu werden? Die Verbraucherzentrale NRW rät für solche Fälle zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Für rund zehn Euro pro Jahr lasse sich damit das Risiko absichern, dass man bei Krankheit im Urlaub nicht auf zusätzlichen Behandlungskosten sitzen bleibt. Doch Verbraucherschützerin Rita Reichard warnt: „Nicht alle Auslandsreisekrankenversicherungen zahlen ohne Wenn und Aber, wenn Reisende sich in Hochrisikogebieten aufhalten. Manche Versicherer leisten grundsätzlich nicht, andere wiederum nur dann nicht, wenn die Behandlung im Zusammenhang mit Covid-19 steht.“ Das könne dazu führen, dass Verbraucher auf hohen Kosten sitzen bleiben, wenn sie in einem Hochrisikogebiet erkranken oder einen Unfall erleiden, warnt die Versicherungsexpertin. Doch noch sei Zeit, seinen Oster- oder Sommerurlaub insoweit abzusichern.
Police auch sinnvoll bei Reisen
in andere Länder der EU
Wer schon eine Auslandsreisekrankenversicherung hat, solle sich die bestehenden Bedingungen anschauen, rät Reichard. Zu finden ist die entsprechende Klausel in der Regel in den Versicherungsbedingungen unter der Überschrift „Wann leisten wir nicht“ oder „Allgemeine Ausschlüsse“. Heißt es dort zum Beispiel „Nicht versichert sind Reisen in Länder, für die die Regierung Ihres Wohnsitzlandes eine Reisewarnung ausgesprochen hat“, dann hat man keinen Versicherungsschutz, wenn man im Urlaubsland erkrankt. Egal, ob es das gebrochene Bein oder die Covid-Infektion ist.