Kommunen dürfen auf zwei Milliarden Euro hoffen

91 Städte und Gemeinden — darunter Wuppertal, Düsseldorf und Solingen — klagen gegen die Kosten der Einheit.

Münster. Städte und Gemeinden in NRW haben gute Chancen, demnächst weniger Geld für die Lasten der Deutschen Einheit zahlen zu müssen. Das Landesverfassungsgericht in Münster kritisierte am Dienstag die Berechnungsgrundlagen, nach denen die Kosten zwischen dem Land NRW und den Kommunen verteilt werden. Sie seien juristisch nicht nachvollziehbar, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams.

91 Städte und Gemeinden, darunter Düsseldorf, Erkrath, Grevenbroich, Krefeld, Langenfeld, Mönchengladbach, Neuss, Ratingen, Solingen, Willich und Wuppertal, waren gegen das Land vor Gericht gezogen. Es geht dabei aber nicht um den Solidarpakt an sich. Im Zentrum steht die Frage, wer in NRW wie viel bezahlen muss.

Die Klage richtet sich gegen das sogenannte Einheitslastenabrechnungsgesetz, das der Düsseldorfer Landtag 2010 noch zu Zeiten der schwarz-gelben Regierung verabschiedet hatte. Dieses Gesetz regelt, wie hoch die finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Landeskosten für den Solidarpakt II ist — nämlich derzeit 40 Prozent. Insgesamt geht es um zwei Milliarden Euro, die die Kommunen nach ihren Berechnungen bis 2019 zu viel bezahlen.

Entscheidend für den Rechtsstreit ist ein kompliziertes System, nach dem deutschlandweit die Einheitslasten von Kommunen und Ländern je nach Wirtschaftskraft verteilt werden. In diesem System gibt es Be- und Entlastungen. Weite Teile dieses großen Verteilschlüssels finden sich aber in dem strittigen NRW-Gesetz nicht wieder. Die Städte und Gemeinden prangern daher an, das Land mache Kosten für sich geltend, die gar nicht anfallen.

Beim Gericht löste die Grundlage der Berechnungen jedenfalls große Skepsis aus. Das Urteil soll am 8. Mai fallen — fünf Tage vor der NRW-Landtagswahl. dpa/Red

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